Lansburghs Besteller: “Das Wesen des Geldes” von 1923 (Teil 3: Die Notenbank)

III. Teil: Die Notenbank 

1. Brief. 

Begriff und Entstehung – Girobank und Notenbank – Metallquittung – Banknote

Berlin, am 1. Juni 1922.

Hast Du, lieber James, jemals darüber nachgedacht, warum die wirtschaftlichen Einrichtungen der Menschen ein so außerordentliches Beharrungsvermögen haben und die politischen Einrichtungen bei weitem zu überdauern pflegen? Regierungen kommen und gehen, Verwaltungssysteme wechseln, ganze Staatengebilde entstehen und verschwinden wieder, aber die Einrichtungen, die der wirtschaftende Mensch sich geschaffen hat, die bleiben. Ereignisse von weltgeschichtlicher Bedeutung üben keinen Einfluß auf sie aus; die tiefgreifenden Wirkungen der Völkerkriege und Revolutionen gleiten von ihnen ab wie Wasser von einem ölgetränkten Tuch. Das alte Römerreich ist seit 16 Jahrhunderten tot, aber die gewerblichen Einrichtungen, die es geschaffen hat, die Rechtsbegriffe, die es für den Handelsverkehr geprägt hat, leben noch heute. Wo einst Babylon und Ninive gestanden haben, da weiden setzt die Schafe; aber das komplizierte Bankwesen jener Tage hat sich durch die Jahrtausende erhalten, ebenso wie der Giroverkehr der alten Ägypter und der Getreideterminhandel des biblischen Wirtschaftsdiktators Joseph.

Woher kommt das, mein Sohn? Wie ist es zu erklären, daß die Bolschewisten in Rußland, die politisch das Unterste zu oberst gekehrt und den heiligen Baal „Eigentum“ gestürzt haben, vor den Verkehrseinrichtungen Halt machen mußten? Sie haben zwar Prinzips halber versucht, das Bankwesen, dieses verhaßte Sinnbild des Hochkapitalismus, aus der Privathand in Staatsbesitz zu überführen und bei der Bank der Volksbeauftragten zu zentralisieren. Aber das hatte so verhängnisvolle Folgen für das ganze gewerbliche Leben, daß sie den Versuch bald aufgaben. Sie sind jetzt dabei, das Bankwesen wieder in seine alten Kanäle zurückzuleiten. Und wenn ein paar Jahrzehnte vergangen sein werden, so wird in wirtschaftlicherHinsicht nichts mehr an die größte sozialpolitische Umwälzung erinnern, die jemals in Europa vor sich gegangen ist. 

Man muß sich vor der Versuchung hüten, diese Zählebigkeit der Verkehrseinrichtungen auf ihre absolute Unübertrefflichkeit zurückzuführen. Alles, was der Mensch geschaffen hat, ist ein Produkt von Kompromissen, die er hat schließen müssen: Kompromissen zwischen Wollen und Können, zwischen Erkenntnis und Vorurteil, zwischen Neuerungsdrang und trägem Festhalten am Hergebrachten. Deshalb existiert nichts in der Welt, was nicht besser und zweckmäßiger sein könnte. Kein Eisenbahnnetz in Europa ist so vollkommen, daß inan sagen könnte, es seien keine Verbesserungen denkbar; im Gegenteil, gerade die wichtigsten Verbindungen, die Strecken zwischen den Hauptzentren des Verkehrs, sind mangelhaft, weil sie nicht gradlinig, sondern gewunden laufen, was Verluste an Zeit und Kraftaufwand zur Folge hat. Trotzdem müssen die Eisenbahnen bleiben, wie sie sind, weil der Verkehr sich auf sie eingespielt und sich sogar ihren Mängeln derartig angepaßt hat, daß diese Mängel jetzt nicht mehr beseitigt werden können, ohne daß wichtigste Teile der Wirtschaft geschädigt werden. Genau so verhält es sich mit den übrigen Verkehrseinrichtungen. Sie mögen mit noch so viel Unvollkommenheiten behaftet sein – man kann und will sie nicht entbehren, weil sie nicht nur organische Bestandteile der Wirtschaft geworden sind, sondern weil auch erhebliche Interessen, liebgewordene Gewohnheiten und volkstümliche Vorurteile, die geschont sein wollen, an ihnen hasten. Und so halten sich denn wirtschaftliche Einrichtungen durch ihr eigenes Schwergewicht, kraft eines Trägheitsgesetzes, das hier weit wirksamer ist als auf den Gebieten der politisch-nationalen Entwicklung und der Staatsverwaltung.

Auf dieses Trägheitsgesetz, lieber James, müssen wir es zurückführen, daß die Einrichtung der Notenbanken sich in den Ländern, in denen sie einmal besteht, von größerer Dauerhaftigkeit erweist als der Staat, der sie geschaffen hat. Die Österreichisch-Ungarische Monarchie ist in Trümmer geschlagen. Aber die von ihr errichtete Notenbank existiert noch, und wenn das Stadium der Liquidation, in dem sie sich zur Zeit befindet, beendet sein wird, so werden an ihrer Stelle vier oder fünf neue Notenbanken tätig sein, denn keiner der Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns will auf eine Einrichtung verzichten, an die sich Handel und Wandel in dem betr. Landesgebiet gewöhnt haben. Zum Teil wirkt auch das Vorurteil mit, eine Notenbank gehöre zu einem modernen Staatswesen genau wie ein Münzamt und eine Staatskasse, und ohne Notenbank gehe es einfach nicht. Das ist nun freilich ein Irrtum. Notenbanken sind keineswegs unentbehrlich, und gerade in Ländern, deren Geldwesen auf einer gesunden Grundlage beruht, sind sie überflüssig. Immerhin bieten sie der Wirtschaft solcher Staatswesen, die sich ihrer in kluger Weise zu bedienen verstehen, eine Reihe von Annehmlichkeiten, und diese Tatsache in Verbindung mit dem wirtschaftlichen Trägheitsgesetz bewirkt, daß sie wie die Stehaufmännchen sich immer wieder aufrichten, wenn ein ökonomischer oder politischer Umsturz sie einmal zu Boden geworfen hat. Daß sie unendlich mehr Schaden als Nutzen stiften, sobald sie unvernünftig geleitet oder gewissenlos in den Dienst bestimmter Interessen gestellt werden, tut dieser Zählebigkeit keinen Abbruch. Im Gegenteil, die Möglichkeit, dieses wichtige Instrument gelegentlich einmal für besondere Zwecke mißbrauchen zu können, ist nur noch ein Grund mehr für die Regierungen, die Einrichtung der Notenbank beizubehalten. Zumal die meisten nur sehr unklare Vorstellungen davon haben, wo der statthafte Gebrauch aufhört und der unstatthafte beginnt.

Ich bin sehr im Zweifel, ob die meisten der heute existierenden Notenbanken errichtet worden wären, wenn ihre Gründer gewußt hätten, was eine Notenbank darf, und was sie nicht darf. Denn die Aufgaben, die man den Instituten zugedacht hat, als man sie in’s Leben rief, gehen fast überall erheblich über das hinaus, was eine Notenbank leisten kann, ohne Schaden anzurichten. Dabei denke ich noch nicht einmal an diejenigen Zwecke, die man hie und da im Auge gehabt, aber nicht gewagt hat, der Öffentlichkeit zu nennen, also an solche Zwecke, die man besser als „Hintergedanken“ bezeichnet. Ich denke beispielsweise nicht an die besonderen Nebenabsichten, die das Napoleonische Konsulat mit der Bank von Frankreich und das Zarentum mit der Russischen Reichsbank verfolgt haben. In beiden Fällen sprach die Erwägung mit, daß eine zentrale Notenbank im Stande sein würde, Staatsaktionen aller, auch kriegerischer Art zu finanzieren und den Staat so von dem Odium zu befreien, das ihm anhaften würde, wenn er selbst staatliches Papiergeld in Umlauf sehen wollte; ein Gedankengang, den man der Öffentlichkeit gegenüber natürlich niemals zugegeben hat. An solche geheimen Nebenabsichten denke ich, wie gesagt, nicht, wenn ich sage, daß den meisten Notenbanken bei der Gründung Aufgaben zugewiesen worden sind, die sich mit einer gesunden Volkswirtschaft nicht vereinbaren lassen. Ich habe vielmehr nur diejenigen Absichten im Auge, die man als solche bei der Gründung laut verkündet hat, und von denen ihre Verkünder glaubten, daß ihre Verwirklichung einer normal geleiteten Notenbank ohne weiteres und ohne üble Folgen für die Wirtschaft möglich sein würde. Da sich aber die Gründer in diesem Punkte in einem Irrtum befanden, und die Notenbanken einzelne der ihnen zugewiesenen Aufgaben nur per nefas und nur unter Verletzung wichtiger Allgemeininteressen erfüllen können, so muß inan sagen, daß die meisten Notenbanken ihre Existenz einem Mißverständnis verdanken.

Du wirst Dich vielleicht darüber wundern, lieber James, daß ich meinen Versuch, das Wesen und die Wirksamkeit der Notenbanken Deinem Verständnis nahe zu bringen, mit einer Feststellung beginne, die in Dir von vornherein Zweifel an der Existenzberechtigung der Notenbanken wecken muß. Aber wir stehen nun einmal vor der nicht wegzuleugnenden Tatsache, daß fast alle europäischen Notenbanken in den letzten Jahren eine vorwiegend schädliche Tätigkeit ausgeübt haben. Wir stehen vor der Tatsache, daß die Banken die Währungen ihrer Länder teils ruiniert, teils stark gefährdet, zum mindesten aber der Stetigkeit und Wertbeständigkeit beraubt haben, ohne die es kein Recht und keine Billigkeit gibt; denn ein Land, das mit einem wertveränderlichen Gelds wirtschaftet, gleicht einem Kaufmann, der mit ungeeichten Gewichten von wechselnder Schwere wägt oder mit einem verstellbaren Metermaß mißt. Wir stehen aber außerdem vor der Tatsache, daß diese schädliche Tätigkeit der Notenbanken durchaus keine neuartige Erscheinung ist, die man mit dem Weltkrieg entschuldigen und als einmalige Ausnahme hinnehmen könnte, ohne deshalb das Prinzip als solches zu verwerfen; sondern daß wir es hier mit einer altbekannten Erscheinung zu tun haben, die periodisch immer wiederkehrt, also nicht mit einer akuten, sondern mit einer chronischen Krankheit. Das ist bereits vor mehr als hundert Jahren von einer der wenigen Autoritäten des Geld- und Bankwesens, nämlich von Ricardo, festgestellt worden, der den Lapidarsatz geprägt hat: „Noch niemals hat eine Bank die unbeschränkte Machtbefugnis gehabt, Papiergeld in Umlauf zu setzen, ohne sie zu mißbrauchen.“ Ricardo glaubte, daß nicht sowohl die Funktion der Notenbanken an sich, als vielmehr lediglich die menschliche Schwäche, die Banken zu überanstrengen, wirtschaftsschädlich sei. Er forderte infolgedessen, daß die Machtbefugnisse der Bankleiter in bestimmter Weise eingeschränkt würden, was späterhin bei der Bank von England auch geschehen ist. Ich selbst glaube aber, daß man weit mehr das Prinzip selbst als den Mißbrauch des Prinzips für die Schäden des Notenbankwesens verantwortlich machen muß, weil die Aufgaben, mit denen belastet die Notenbanken in’s Leben treten, zum Teil an sich schon einen wirtschaftlichen Widersinn darstellen und vielfach geradezu die Aufforderung in sich schließen, einen Mißbrauch zu begehen.

Welches sind nun diese Aufgaben? In welcher Absicht und zu welchen Zwecken werden Notenbanken errichtet? Darauf könnte ich kurz antworten: Damit sie kreditbedürftigen Teilen der Volkswirtschaft mit Darlehen aushelfen, zu denen sie sich die nötigen Geldmittel beschaffen, indem sie ihre Noten in Umlauf setzen. Aber diese Antwort würde weder vollständig sein, noch den Gedankengang, der zur Entstehung der Notenbanken geführt hat, richtig wiedergeben. Denn die Idee der Notenbank Ist keineswegs das Resultat eines geradlinigen, streng logischen Denkprozesses. Sie ist dem Kopf der Wirtschaftsreformer nicht eines Tages fix und fertig entsprungen, wie Pallas Athene dem Kopfe des olympischen Zeus. Sondern sie hat eine komplizierte Vorgeschichte und Ist gewissermaßen in Etappen entstanden. Es ist keine Rede von einem vorgefaßten Plan, der an irgend einem historischen Datum von irgend einer historischen Person verwirklicht worden ist, so daß man etwa sagen dürfte: Das Notenbankwesen der neueren Zeit ist entstanden, als im Juli 1694 die Bank von England nach den Ideen des Schotten William Patterson errichtet wurde. Vielmehr sind die Notenbanken das letzte Glied in einer längeren Kette von Einrichtungen, von denen sich immer die eine aus der andern herauskristallisiert hat, so daß wir es hier mit dem Endprodukt einer längeren Entwickelung zu „tun haben. Am Leitseil dieser Entwickelung ist die wirtschaftende Menschheit ganz allmählich, und zwar mehr zufällig als planmäßig, zu der Einrichtung der Notenbanken gelangt. Ich will Dir den Verlauf der Dinge und den logischen Zusammenhang zwischen ihnen kurz schildern. 

Dabei müssen wir naturgemäß vom Gelde ausgehen. Du weißte mein Sohn, daß das Geld der unentbehrliche Vermittler jedes Güterverkehrs ist; daß es einen Rechtsanspruch auf Gegenleistung verkörpert, der auf Grund einer Leistung erworben worden ist, und daß es sich so als Zwischenglied zwischen alle Leistungen und Gegenleistungen schiebt. Du weißt ferner, daß das Geld umläuft, wenn seine jeweiligen Besitzer den darin verkörperten Anspruch sofort geltend machen, sodaß es zwischen Käufern und Verkäufern hin- und herwandert; und daß es ruht, wenn seine Besitzer zeitweilig darauf verzichten, den im Gelde verkörperten Anspruch geltend zu machen, weil sie es vorziehen, diesen Anspruch, der eine bestimmte Kaufkraft darstellt, erst an einem künftigen Zeitpunkt zu verwerten. Es gibt stets solche Leute, die ihr Geld „ruhen“ lassen, um für die Zukunft vorzusorgen, ein Verfahren, das man als „Sparen“ zu bezeichnen pflegt. Andrerseits gibt es Leute, die das Geld, das ihnen auf Grund noch zu vollbringender Leistungen erst später zufließen wird, heute bereits zu empfangen wünschen, weil sie glauben, es eben jetzt vorteilhaft verwenden zu können. Es stehen sich also zwei Gruppen gegenüber, von denen die eine in der Gegenwart Geld hat, das sie erst in der Zukunft einmal brauchen wird, und die andere in der Gegenwart Geld braucht, das sie erst in der Zukunft haben wird. Was liegt da näher, als daß die beiden Gruppen einen Tausch vornehmen, indem die eine, sparende Gruppe, der anderen, Geld brauchenden Gruppe ihr müßig liegendes Geld überläßt, unter der Bedingung, daß sie es zu einem bestimmten künftigen Zeitpunkt zurückerhält?

Ein solcher Tausch bewirkt, daß aus dem ruhenden Gelde umlaufendes Geld wird, und die Folge ist eine Bereicherung der ganzen wirtschaftenden Gemeinschaft. Denn die Geld brauchende Gruppe muß nach der vereinbarten Zeit nicht nur das empfangene Geld (Darlehen), sondern in der Regel noch ein gewisses Aufgeld (Zins) zurückzahlen, und um dies zu können, muß sie das Geld, wie man zu sagen pflegt, „arbeiten lassen“. Das heißt, sie muß aus den Gütern, die sie für das empfangene Geld gekauft hat, mit Hilfe von körperlicher oder geistiger Veredelungsarbeit Qualitätsgüter herstellen, für die man ihr einen so hohen Anspruch auf Gegenleistung, will sagen so viel Geld, bewilligt, daß sie nicht nur Darlehen plus Zins zurückzahlen kann, sondern noch einen Überschuß für sich selbst behält. Produktion und Konsum erfahren also durch den geschilderten Tausch, den wir einen „Kreditvorgang“ nennen, eine entsprechende Anregung, und ein Land, in dem dieser Kreditvorgang so zur Volksgewohnheit geworden ist, daß es kaum noch ruhendes, sondern fast nur umlaufendes Geld gibt, muß notwendig zu einer hohen gewerblichen Blüte kommen. Der Zins, der die Kreditnehmer zur produktiven Arbeit zwingt, ist ein strenger Herr, der keinen Müßiggang duldet.

Da nun in den meisten Ländern das, was wir „gewerbliche Blüte“ nennen, als ein erstrebenswerter Zustand angesehen wird – im Gegensatz zu dem buddhistischen Ideal des Nirvana –, so ist man frühzeitig daran gegangen, jenen Kreditvorgang zu organisieren und durch Spezialinstitute zu erleichtern. Schon im klassischen und vorklassischen Altertum hat es zahllose Bankiers und Sparkassen – in Ägypten waren dies die Tempel – gegeben, die ruhendes Geld in umlaufendes Geld verwandelten, indem sie Geldüberfluß und Kreditbedarf ausglichen. Schließlich überzogen diese Bankiers und Kassenstellen die ganze alte Kulturwelt wie mit einem Netz. And da stellte es sich heraus, daß diese Organisation, sich noch zu anderen Zwecken trefflich ausnützen ließe: Man konnte die schwerfällige Geldübertragung von Ort zu Ort vereinfachen, indem man eine Geldsumme bei einem Bankier, etwa in Alexandria, einzahlte, der dann dafür sorgte, daß eine ebenso große Summe bei einem mit ihm in Verbindung stehenden Bankier, etwa in Antiocha oder Ktesiphon, in. gleichem oder gleichwertigem Gelde zur Auszahlung kam. Dadurch wurden die „Kreditbanken“ allgemach zu „Depositen- und Wechselbanken“. Denn die Bequemlichkeit dieser Geldübertragung führte schließlich dahin, daß man sich der Bankiers geradezu als Kassierer bediente, d.h. Zahlungen nur noch durch ihre Vermittelung leistete, und zwar mittels Wechsel, Scheck und Anweisung. Einige, altertümliche Exemplare solcher Anweisungen sind uns heute noch erhalten.

Die Gewohnheit, das Geld zum Bankier zu tragen, hatte aber noch eine Reihe anderer Vorteile. So erwies es sich, daß eine Geldsumme, die beim Bankier deponiert war, sich viel schneller ausnutzen ließ als es der Fall war, wenn sie in der Hand des Eigentümers blieb. Durch Hingabe und Entgegennahme von Anweisungen konnte man dieselbe Summe an einem Tage mehrere Mal die Besitzer wechseln lassen, auch wenn diese in ganz verschiedenen Orten wohnten, sofern nur ihre Bankiers an einem und demselben Zentralplatze eine Vertretung unterhielten. Der Geldumlauf wurde also durch die Kassenführung des Publikums beim Bankier und der Bankiers beim Zentralbankier erheblich beschleunigt, d.h. die Kaufkraft des einzelnen Geldzeichens wurde intensiver ausgenutzt, wodurch die gewerbliche Tätigkeit im denkbar höchsten Grade angeregt wurde. Es stellte sich aber ferner heraus, daß das Publikum bei dieser Zahlungsweise auch gewisse Gefahren vermied, die mit der baren Geldzahlung verbunden waren. So brauchte man, sobald man mittels Anweisung zahlte, nicht mehr bei jeder einzelnen Zahlung ängstlich darauf zu achten, daß die Geldzeichen der Vorschrift entsprachen. Man brauchte nicht zu prüfen, ob sie die richtige Menge Edelmetall enthielten, wenn es sich um Münzen handelte, oder ob sie von einer befugten Stelle ausgegeben waren, wenn Papiergeld in Frage kam. Eine Bankanweisung bedeutete immer eine Garantie für ordnungsmäßiges Geld.

Diese Garantiefunktion der Banken, lieber James, hat dann wieder einen Schritt weiter geführt, und zwar zunächst in solchen Ländern, deren Regierungen eine skrupellose Geldpolitik trieben. Hier sah der Kaufmannsland sich ständig durch die Experimente bedroht, die der Staat mit dem Gelde anstellte, indem er entweder dessen Feingehalt heruntersetzte oder Zettelgel- in beliebigen Mengen ausgab, worunter die Kaufkraft des einzelnen Geldzeichens litt. Der Kaufmann wußte nie, wie viel das Geld, in dem er Zahlung versprach oder erwartete, am Zahltage wert sein würde; insbesondere wurde sein Verkehr mit dem Auslande dadurch sehr erschwert. Da verfiel man auf den Ausweg, sich die Garantiefunktion der Banken nutzbar zu machen. Jeder, der sich gegen die Geldentwertung schützen wollte, hinterlegte bei einer ausdrücklich für diesen Zweck bestimmten Bank eine größere Summe in gutem Gelde oder in Gold oder Silber und leistete dann seine Zahlungen nur noch mit Anweisungen auf die Bank. Da die meisten angesehenen Kaufleute dieses praktische Zahlungssystem adoptierten, also ein Konto bei der Bank unterhielten, so traten an die Stelle der Anweisungen (Schecks) sehr bald „Umschreibungsaufträge“ (Girozettel), das heißt man zahlte, indem man den Betrag von seinem Guthaben abschreiben und dem Konto des Empfängers zuschreiben ließ. Nun mochte der Staat mit seinem Kurantgelde und seinem Zettelgelde anstellen, was er wollte, das „Banko-Geld“ behielt seinen Wert unter allen Umständen und wurde als Spezialwährung der ehrenhaften Kaufleute im In- und Ausland hoch geachtet. So gelangte man von den Kreditbanken und Depositenbanken zu den Girobanken; die berühmtesten hatten ihren Sitz in Venedig, Genua, Amsterdam und Hamburg.

Diese Spezies von Banken, lieber James, verdient unsere besondere Aufmerksamkeit, weil sie sich von den übrigen Banken, die wir bisher kennen gelernt haben, dadurch unterscheidet, daß sie aktiv in die Gestaltung der Landeswährung eingreift. Durch die Girobanken haben die Länder neben dem offiziellen, staatlichen Gelde ein zweites, privates Geld erhalten, und zwar ein besseres Geld. Es ist sehr interessant, daß überall da, wo der Verkehr sich aus einem Akt der Selbsthilfe heraus ein solches Bankogeld, also ein Privatgeld, geschaffen hat, dieses Privatgeld wertbeständiger, angesehener und international besser verwertbar war als das offizielle Währungsgeld des Staats. Die Wertbeständigkeit des Bankogeldes war dadurch garantiert, daß jeder Kontoinhaber sein Guthaben in Gold bezw. Silber abheben konnte, wenn er wollte. Infolgedessen konnte z.B. der Wert der Bankomark – die wohlgemerkt gar kein Geldzeichen, sondern nur eine abstrakte, von Konto zu Konto buchmäßig übertragbare Rechnungseinheit war – niemals weniger wert sein, als das Edelmetall, für das man sie dem Einreicher gutgeschrieben Halle, und in das sie jederzeit zurückgetauscht werden konnte. Wir haben es hier geradezu mit einem Idealgeld zu tun, weil seine Menge und seine Zirkulationsgeschwindigkeit immer genau so groß sein muhten, wie es den Zwecken des Verkehrs entsprach, der mit seinen Einreichungen und Abhebungen von Edelmetall völlig autonom darüber entschied, in welchem Grade die Wirtschaft mit Bankogeld zu sättigen war.

In diese vorzügliche Geldverfassung wurde aber sofort Bresche gelegt, sobald man dazu überging, einen Teil der Metallbestände der Girobanken auszuleihen, aus den Instituten also eine Mischung von Girobank und Kreditbank zu machen. Denn nun entschied nicht mehr der Verkehr (durch Metallhergabe und -Rücknahme) über die Menge des Bankogeldes, sondern die Kreditpolitik der Bankleiter. Indem dieses Metall im Wege des Darlehns hergaben und bei Rücklieferung desselben Metalls dem Einreicher Banko-Geld gutschrieben, vergrößerten sie die Menge des kontomäßig existierenden Banko-Geldes über die Metalldeckung und damit über den Verkehrswillen hinaus. Und daßelbe taten sie, wenn sie Darlehen nicht in Metall, sondern in Banko-Geld gewährten. Sie begingen damit denselben Fehler der willkürlichen Geldschöpfung, wie ihn bisher der Staat begangen hatte. Da sie sich dabei aber in ziemlich engen Grenzen hielten, blieb das Banko-Geld dem Staatsgelde immerhin noch überlegen, wenn es auch seiner absoluten Wertbeständigkeit verlustig ging.

Einen weiteren Schritt vom Wege bedeutete es, als man bei einzelnen Girobanken die buchmäßige Übertragung aller in Banko-Geld zu bewirkenden Zahlungen für zu schwerfällig und mühsam zu Hallen begann und daher dazu überging, die über die eingelegten Metallmengen ausgestellten Quittungen der Banken zu Zahlungszwecken zu verwenden. Man übergab dem Zahlungsempfänger keinen Girozettel mehr, sondern eine Metallquittung, die einen bestimmten, meist abgerundeten Betrag Banko-Geld darstellte. Aus dem abstrakten Banko-Geld wurde auf diese Weise konkretes Papiergeld. Auch viele Depositenbanken, namentlich in Schottland, pflegten solche Scheine auszustellen, und die Quittungen der englischen Goldschmiede, die im Mittelalter und bis in die neuere Zeit hinein Bankierdienste leisteten, waren vor der Gründung der Bank von England ein außerordentlich beliebtes Geld.

And damit, mein lieber James, sind wir glücklich bei den Notenbanken angekommen. Denn die Schuldurkunden, welche die Girobanken, Depositenbanken und’ Goldschmiede in Umlauf gesetzt haben, sind im Grunde nichts anderes gewesen als Banknoten, die auf Verlangen einzulösen waren. Indem die Girobanken anstelle des Giroverkehrs oder neben ihm den Zettelverkehr einführten, wurden sie ganz von selbst zu Notenbanken. So sind die ältesten, der heute noch bestehenden Notenbanken, nämlich die Bank von England und die Bank von Schottland, anfangs eine Art Girobank mit dem Recht der Zettelausgabe gewesen. Sie wurden gegründet, weil gegen Ende des 17. Jahrhunderts der Unfug des „Kippens und Wippens“ des silbernen Währungsgeldes in England und Schottland solchen Umfang annahm, daß die Münzen ca. 25 Prozent ihres ursprünglichen Realwertes einbüßten, und Handel und Gewerbe sich nach einer Bank ähnlich der berühmten Amsterdamschen sehnten, um sich gegen Metalleinlage Buchkonten und Noten zu verschaffen, deren Wert durch keine Regierungswillkür geschmälert werden konnte. Daneben knüpften freilich auch andere Wünsche an die Gründung an, und zwar dieselben Wünsche, die sich schon bei den Girobanken durchgesetzt und diese allgemach zu Kreditbanken gemacht hatten: Mit Hilfe ihrer Buchgutschriften und Noten sollten die Banken den Unternehmern Umlaufsmittel, d.h. Kaufkraft, zur Verfügung stellen, sobald die Bevölkerung nicht so viel Kaufkraft hergeben wollte, wie jene zu erhalten wünschten; oder, um bei meiner früheren Ausdrucksweise zu bleiben: sobald die Bevölkerung nicht so viel „ruhendes Geld“ hergab, wie jene in „tätiges Geld“ umwandeln und produktiv verwerten wollten.

So sind denn die Notenbanken gewissermaßen aus zwei verschiedenen Wurzeln hervorgewachsen. Die eine Wurzel reicht tief in die Entwickelungsgeschichte des Bankwesens hinein und läßt die Notenbanken als die organische Weiterbildung der Girobanken erscheinen. Die andere Wurzel hat ihren Ursprung in dem Kreditbegehr des Unternehmertums. Je mehr sich die Bankgeschichte der neueren Zeit nähert, um so mehr verkümmert die erste und erstarkt die zweite Wurzel. Das Verlangen der Gewerbetreibenden, mit Hilfe der Notenbank Kredite zu erlangen, die ihnen die auf sich selbst gestellte Wirtschaft nicht gewähren kann oder will, steht als wichtigster Geburtshelfer an der Wiege der neueren Notenbanken, anerkannt und begünstigt vom Staate, der hier ein bequemes und ungefährliches Hilfsmittel seiner Politik der Gewerbeförderung gefunden zu haben glaubt. Nur wenige Regierungen haben die nötige Verstandesschärfe gehabt, um zu erkennen, daß dieses Hilfsmittel keineswegs harmlos ist, sondern ein äußerst bedenkliches Prinzip, nämlich das Prinzip der willkürlichen Geldschöpfung, verkörpert; und daß überall da, wo man dieses Prinzip grundsätzlich adoptiert hat, die dringende Gefahr des Mißbrauchs besteht, weil es kein verläßliches Kriterium dafür gibt, bis zu welchem Umfang die Notenausgabe zu Kreditzwecken getrieben werden kann, ohne daß die Landeswährung zu Schaden kommt. Wann und zu welchen Zwecken eine Notenbank nützlich ist, und wann sie es nicht ist, darüber bestehen so außerordentlich verschiedene, und zwar überwiegend irrige Ansichten, daß es nicht Wunder nehmen kann, wenn die meisten der bestehenden Notenbanken im Laufe ihrer Wirksamkeit mehr Schaden als Nutzen gestiftet haben. Das hat schließlich dazu geführt, daß selbständig denkende Leute vielfach das ganze Prinzip der Notenbank verwerfen und diese Einrichtung in jeder Gestalt rundweg ablehnen. Du wirst schon aus meinem nächsten Brief ersehen, lieber James, daß ich so weit nicht gehe, die Notenbanken vielmehr unter ganz bestimmten Voraussetzungen und in ganz bestimmten Formen für nützlich halle., Aber so viel steht auch für mich fest: Es ist für ein Staatswesen ungleich besser, gar keine Notenbank zu haben, als eine auf falschen Grundideen aufgebaute.

Womit ich unser Plauderstündchen für diesmal beenden muß.

In Liebe

Dem älter Papa.

2. Brief

Der Aufgabenkreis der Notenbank – Legitime Funktionen – Der Ersparnis-Gedanke und der Nothelfer-Dienst

Berlin, am 5. 3uni 1922.

Wenn ich, mein lieber James, in dem ersten Teil dieses Briefes den Versuch mache, Dir in aller Kürze zu schildern, unter welchen Voraussetzungen eine Notenbank volkswirtschaftlich vorteilhaft wirken kann, so muß ich Dich bitten, bei dieser Schilderung in keinem Moment an. die gegenwärtig existierenden Notenbanken zu denken; denn keine einzige Bank, selbst die Bank von England nicht ausgenommen, entspricht dem Muster einer Notenbank, wie sie beschaffen sein muß, wenn sie dem Lande stets nur Nutzen und niemals Schaden bringen soll. Die Aufgaben, die man einer Notenbank heute stellt, sind in allen Ländern, so beschaffen, daß kein Institut sie erfüllen kann, ohne gegen irgend ein wichtiges wirtschaftliches Gesetz zu verstoßen.

Der Kreis der Aufgaben, die man einer Notenbank übertragen darf, ohne die Gebote der wirtschaftlichen Vernunft zu verletzen, ist eng begrenzt und leicht zu übersehen. Jedes Kind kann auf den ersten Blick erkennen, ob eine bestimmte Aufgabe, die man einer Bank stellt, sich innerhalb des Rahmens der Wirtschaftsgesetze hält oder nicht. Der Prüfstein hierfür besteht in einer einzigen kurzen Frage, welche lautet: „Kann die Bank die betreffende Aufgabe erfüllen, ohne das geringste an der Geldmenge zu ändern, die im Lande vorhanden ist, oder bedingt die Durchführung der Aufgabe eine willkürliche Vermehrung oder Verminderung dieser Geldmenge?“ Lautet die Antwort: „Die Geldmenge bleibt unangetastet“, so kann die Bank die ihr übertragene Funktion getrost ausüben. Lautet die Antwort aber entgegengesetzt, so handelt es sich um eine grundsätzlich und unter normalen Umständen unstatthafte Funktion. Denn die im Lande umlaufende Geldmenge deckt sich bis auf den Pfennig genau mit den Rechtsansprüchen auf Dienste und Güter, die durch vorangegangene Leistungen erworben und im gegebenen Moment noch nicht geltend gemacht worden sind; und die Summe dieser Rechtsansprüche darf durch keinen noch so gutgemeinten Willkürakt einer Bank vergrößert oder verkleinert werden. Warum das nicht geschehen darf, und welche Folgen eintreten, wenn es dennoch geschieht, das habe ich Dir in meinen Briefen über das „Geld“ ausführlich auseinandergesetzt.

So steht es denn ganz außer Frage, daß eine Notenbank durchaus nützlich wirkt, wenn sie die Aufgabe hat, den Geldverkehr im Lande zu regeln und zu erleichtern, ohne quantitativ etwas an ihm zu ändern. Eine Notenbank darf also ohne weiteres Teile des umlaufenden Geldes, wenn dieses aus Gold und Silber besteht, an sich ziehen und durch ihre eigenen Noten ersetzen, die man leichter von Ort zu Ort senden kann als das schwere Metall, und die sich vor allem weit genauer den einzelnen Umsätzen des Verkehrs anpassen lassen. Eine englische 50 Pfund-Note im Gewicht von 2 Gramm ermöglicht denselben Umsatz wie 50 einzelne Gold-Sovereigns, die etwa zwei Fünftel Kilogramm wiegen. Und eine 5 Shilling-Note ist einerseits handlicher und transportfähiger als die entsprechende Menge Silber, Nickel oder Kupfer, andererseits zweckmäßiger, als es eine 5 Shilling-Münze aus Gold sein würde, die nur die Größe eines Fingernagels haben könnte und daher häufig verloren gehen müßte.

Ebenso nützlich wirkt eine Notenbank, die auf Grund der bei ihr deponierten Summen harten Geldes den Einlegern Buchkonten eröffnet und die Zahlungen, die sich diese Einleger untereinander leisten, durch Zu- und Abschreiben von diesen Konten bewerkstelligt. Beschränkt ein Institut seine Tätigkeit auf diese Umschreibungen (Giro-Funktion), so ist es allerdings keine Notenbank, sondern eine Girobank. Zur Notenbank wird es erst, wenn es diese Funktion mit der Notenausgabe kombiniert, also je nach Wunsch Zahlung durch Umschreibung oder durch Aushändigung von Noten leistet: im ersten Fall bewirkt das Institut die Kassenführung für seine Einleger ganz allein, im zweiten überläßt es diese Arbeit denen, die sich ihrer Noten bedienen wollen.

Überaus nützlich wirkt eine Notenbank ferner, wenn sie die bei ihr bar hinterlegten Geldsummen dazu benutzt, um darlehensbedürftigen Geschäftsleuten Kredite einzuräumen. Hier nützt sie freilich weniger kraft ihres Notenprivilegs als Kraft ihrer Eigenschaft als Kreditinstitut, also nicht als Notenbank, sondern als Bank schlechthin. Ihr Recht, Noten auszugeben, wirkt hier aber insofern mit, als dieses Recht eine gewisse Solidität der Geschäftsführung und meist auch eine staatliche Kontrolle, mithin eine Vertrauenswürdigkeit verbürgt, die man bei einer anderen Bank nicht ohne weiteres voraussetzen darf; was die Depositen reichlicher einfließen läßt und eine ausgiebigere Kreditmöglichkeit schafft, als es sonst der Fall wäre, so daß es mittelbar doch wieder der besondere Charakter als Notenbank ist, der es dem Institut gestattet, einen ausgiebigen Kredit zu gewähren, d.h. „ruhendes“ Geld in „tätiges Geld“ umzuwandeln.

In allen diesen Fällen kann der Nutzen einer Notenbank nicht gut bestritten werden. In anderen Fällen läßt sich ein Nutzen zwar gleichfalls konstatieren, aber nicht unbedingt, sondern nur unter gewissen Voraussetzungen und mit mancherlei Vorbehalten. Ich denke hierbei vor allem an den vielgenannten Vorteil der nationalen Ersparnis, erzielt durch die Verwendung eines Metall-Ersatzes als Umlaufsmittel, sowie an den Nothelfer-Dienst, den das papierene Bankgeld in Zeiten der höchsten Bedrängnis einem Volke leisten kann.

Ich nehme an, lieber James, daß Du Deinen Adam Smith kennst, und insbesondere dasjenige Kapitel seines „Wealth of nations“, in dem er sich mit der Geschichte der Bank von England beschäftigt. Hier findet sich das berühmt gewordene Gleichnis, das die Ersetzung des Metallgeldes durch die Banknote als ebenso nützlich für ein Volk bezeichnet, wie die Ersetzung der Landstraßen und Ackerwege mittels eines „Fahrweges durch die Lust“. Wenn es möglich wäre, meint Smith, jeglichen Transport in den Lüsten statt auf den üblichen Beförderungswegen zu bewerkstelligen, so könnten alle Straßen, die heute für den Verkehr reserviert sind, und die einen großen Teil des anbaufähigen Bodens der landwirtschaftlichen Bestellung entziehen, als Korn- und Weideland ausgenutzt werden, wodurch das Land um viele Quadratkilometer Nutzfläche bereichert werden würde. Eine ganz ähnliche Bereicherung stelle .es für ein Land dar, wenn ein Teil des Metallgeldes, das als „totes Vermögen“ im Verkehr gebunden ist, durch Papier erseht und auf diese Meise freigegeben wird, so daß es nunmehr „Nutzvermögen“ darstellt und gegen beliebige Güter ausgetauscht werden kann.

Smith selbst macht aber hierbei sofort die Einschränkung, daß ein „von den Dädalusflügeln des Papiergeldes“ getragener Verkehr immerhin nicht die sichere Grundlage habe wie ein auf dem festen Boden von Gold und Silber ruhender Verkehr. And diese Einschränkung ist in der Tat am Platze. Denn wenn es auch an sich ganz gleichgültig ist, ob sich der Zahlungsverkehr eines Landes des Hartgeldes oder des Papiergeldes bedient, – bezw. ob, in anderer Terminologie, metallistisch oder nominalistisch gewirtschaftet wird –, so besteht doch das schwere Bedenken, daß der Papierwirtschaft die natürliche Elastizität fehlt, die der Metallwirtschaft innewohnt. Bei dieser erhält das automatische Ab- und Zufließen von Metall die Geldmenge immer in genauer Übereinstimmung mit dem Verkehrsbedarf; es werden also unliebsame Schwankungen der Kaufkraft des Geldes verhindert. Theoretisch ist es zwar durchaus möglich, diese natürliche Elastizität durch eine geschickte Währungspolitik, d.h. durch abwechselnde Vermehrung oder Verminderung der papierenen Geldmenge, und somit durch eine künstliche Elastizität zu ersetzen. Aber die Praxis hat gezeigt, daß eine solche Währungspolitik fast immer an der Unzulänglichkeit der menschlichen Einsicht oder an der Schwäche der Währungspolitiker gegenüber den egoistischen Wünschen maßgebender Wirtschaftskreise Schiffbruch leidet.

Noch bedenklicher steht es um den sog. „Nothelferdienst“ der Banknote. Diesen Dienst kann die Banknote deshalb leisten, weil sie im Gegensatz zum Metallgeld jederzeit und in jedem beliebigen Umfange vermehrbar ist. Die beliebige Vermehrbarkeit der Banknote – wie jeder Art von Papiergeld – bildet ihre Schwäche und zugleich ihre Stärke. Ihre Schwäche insofern, als jede willkürliche Vermehrung des Landesgeldes den Geldwert verändert, alle in Geld ausgedrückten Rechte und Pflichten fälscht und die Grundlagen jeglichen Verkehrs schwer erschüttert. Ihre Stärke andererseits besteht darin, daß sie dank ihrer schnellen Vermehrbarkeit dem Staate über momentane Schicksalskrisen hinweghelfen kann. Jeder Staat macht Tage durch, in denen seine Existenz von der sofortigen Geldbeschaffung abhängt) das ist insbesondere beim plötzlichen Ausbruch eines Krieges der Fall. Dann heißt es: Not kennt kein Gebot. Der Umstand, daß eine willkürliche Geldvermehrung durch Ausgabe großer Notenmengen eine Erschütterung aller Rechtsgrundlagen bedeutet, die Bevölkerung einer Art schärfsten Steuerzwanges unterwirft und weite Kreise zu Gunsten des Staats geradezu enteignet, wiegt dann nicht so schwer wie der Vorteil, daß der Staat über die momentane Krisis hinwegkommt. Es ist besser, daß der Staat am Leben bleibt, sei es auch mit Hilfe eines Rechtsbruches, – den er unter Umständen nach Überwindung der Krisis heilen kann –, als daß er unter strenger Beobachtung des Rechts zu Grunde geht.

Dieser Gedankengang, lieber James, führt naturgemäß dazu, daß auch solche Leute, die von der Banknote als einem zu gefährlichen Ersatz des Metallgeldes im Grunde nichts wissen wollen, sich mit ihr als einem Helfer in der Not abfinden. Und es wäre in der Tat gar nicht so übel, wenn man die Geldwirtschaft auf die Formel festlegen könnte: Grundsätzlich Metallgeld, im Fall der höchsten Not ein Zusatz von Papiergeld. Aber unglücklicherweise ist diese Formel nicht brauchbar. Denn eine Bevölkerung, die sich daran gewöhnt hat, ausschließlich mit metallischem Gelde zu zahlen, weigert sich entschieden, das ihr fremde Papiergeld als ebenbürtiges Zahlungsmittel zu betrachten und zu verwenden, wenn man es ihr in den Tagen einer Katastrophe aufdrängen will. Im siebenjährigen Kriege hat Friedrich der Große von Preußen wiederholt den Plan erwogen, die umlaufenden Taler, Gulden und Dukaten durch Papier zu ersetzen. Aber die an Hartgeld gewöhnte Bevölkerung würde die ihr völlig ungewohnten Noten mit stärkstem Mißtrauen betrachtet und aus ihrer Ausgabe auf einen unglücklichen Kriegsausgang geschlossen haben. Der König mußte daher wohl oder übel beim Hartgeld bleiben; daß er dieses Geld beträchtlich verschlechterte, störte die Bevölkerung nicht, (obwohl sachlich kein Unterschied zwischen einer Geldentwertung durch Münzverschlechterung und einer solchen durch Notendruck besteht), denn das Hartgeld war ihr auch in der neuen, schlechten Qualität ein bekanntes Zahlungsmittel. Deshalb muß ein Staat, der die Banknoten als einen unentbehrlichen Faktor der Kriegs- und Krisenbereitschaft betrachtet, die Bevölkerung von langer Hand an die Banknoten gewöhnen. Ein Volk, das den Gebrauch der Banknote kennt, macht keinen Unterschied zwischen der normalen gedeckten Note, die ein Metall-Zertifikat ist, und der ungedeckten Note der Krisenzeit, die Zettelgeld ist.

Wir könnten also die Notenbank auch unter diesem Gesichtspunkt als eine nützliche Einrichtung betrachten, wenn sich uns nicht ein wichtiges Bedenken aufdrängen würde. Das ist die Gefahr des Mißbrauchs. Es ist dringend zu fürchten, daß ein Staat, der den willkürlichen Notendruck als ein erlaubtes politisches Hilfsmittel betrachtet, sich dieses Mittels nicht nur im Falle der äußersten Lebensgefahr, sondern auch schon bei minder wichtigen Anlässen bedienen wird; und daß er, nachdem er es einmal angewandt hat, nicht mit der gebotenen Energie und Schnelligkeit zu den statthaften und unschädlichen Mitteln der Geldbeschaffung zurückkehren wird. Die Notenausgabe ist, sobald sie einem Obrigkeitswillen oder einer Zweckpolitik und nicht dem Willen des autonomen Verkehrs entspringt, ein heimtückisches Gift. Und wenn man dieses Gift auch – genau wie die Erzübel Krieg, Zwangswirtschast, Staatsumwälzung usw. – in einem Moment in Kauf nimmt, wo das Vaterland auf andere Weise schlechterdings nicht zu retten ist, so muß man doch seine sofortige Wiederausmerzung aus dem Volkskörper fordern, sobald jener Moment vorüber ist. Da aber die Notenausgabe für den, der sich ihrer bedient, gewissermaßen ein „Tischlein deck dich“ ist, ein verlockend bequemer Ersatz für staatsmännisches Können und finanzpolitische Fähigkeiten, so gehören zum Verzicht auf dieses tückische Gift ein streng redlicher Sinn, ein starker Arm und hohe wirtschaftliche Einsicht, d.h. Dinge, über die ein Staat nur selten zur gleichen Zeit verfügt.

Fassen wir das Gesagte kurz zusammen: Die Tätigkeit einer Notenbank ist nützlich und in keiner Hinsicht bedenklich, wenn sie zum Zweck hat, dem schwerfälligen Metall ein leichter zu handhabendes Zahlungsmittel zu substituieren, seien dies nun Noten, die an Stelle des bei ihr deponierten Metallgeldes zirkulieren, seien es Giro-Umschreibungen, die auf Grund dieses Metalldepots vorgenommen werden. Uneingeschränkt nützlich wirkt die Notenbank ferner, wenn sie bar hinterlegte Geldsummen, sei es in natura, sei es in Form vollgedeckter Noten oder Gutschriften, zur Kreditgewährung benutzt, wobei natürlich vorausgesetzt werden muß, daß sie die Grundregeln des bankmäßigen Kreditverkehrs genau so streng beobachtet, wie eine Bank ohne Notenprivileg. Solange also eine Notenbank sich auf die Funktionen der Geldverteilung, der Kassenführung und der Kreditgewährung (im Sinne der Nutzbarmachung verfügbarer Geldbestände) beschränkt, fördert sie die Wirtschaft, ohne schädliche Nebenwirkungen auszulösen.

Nur bedingungsweise nützlich ist eine Notenbank, wenn sie im Dienste des Ersparnis-Gedankens steht, also Metallgeld zunächst durch Noten ersetzt, dann aber das Metall nicht als Deckung aufbewahrt, sondern wirtschaftlich nutzbar macht; etwa indem sie das Metall ins Ausland sendet und den Gegenwert dem Staat überläßt, der nunmehr im Besitz von Auslandsguthaben ist, ohne daß irgendwer im Lande auf einen Pfennig Kaufkraft verzichtet hätte. Die Nation als Ganzes hat in diesem Falle eine Bereicherung – in Höhe der neuen Auslandsguthaben – dadurch erfahren, daß sie sich statt des Metalls eines minder kostbaren Zahlungsmittels bedient. Das ist statthaft und unschädlich, solange die Leitung der Notenbank imstande ist, den Geldumlauf im Lande auf genau derjenigen Höhe zu erhalten, auf der er sein würde, wenn noch immer das Metall umliefe. Die Gefahr aber, daß diese Voraussetzung verletzt wird, und daß eine unfähige, leichtfertige oder von außenstehenden Instanzen mißbrauchte Notenbank mehr oder weniger Geld im Umlauf beläßt, als der Verkehr im Lande halten würde, wenn er sich selbst überlassen wäre, diese Gefahr ist so groß, daß ich für meine Person eine ständige Bedrohung des nationalen Geldwesens in einer solchen Notenbank erblicken würde. Immerhin läßt sich die grundsätzliche Möglichkeit einer Metall-ersparenden und dennoch unschädlichen Notenbank nicht in Abrede stellen, und es gibt sogar Situationen, in denen faute de mieux eine derartige Bank, zum mindesten vorübergehend, willkommen geheißen werden muß.

Schließlich kann eine Notenbank noch unter dem besonderen Gesichtspunkt der Krisenreserve als nützlich angesehen werden. Aber hier sind die allerstärksten Vorbehalte am Platz, und ich mache Dich mit größtem Nachdruck darauf aufmerksam, lieber James, daß es sich in diesem Falle um eine rein politischeNützlichkeit handelt, die unter Umständen mit den ernstesten wirtschaftlichen Gefahren erkauft wird. Jeder Staat sollte Zusehen, daß er sich Krisenreserven anderer, wenn auch kostspieligerer Art schafft, etwa in Gestalt besonderer Metallvorräte, die nur in Zeiten stärkster Bedrängnis angetastet werden dürfen. Es ist besser, auf das Ersparnis-Prinzip zu verzichten und den Vorwurf einer gewissen Verschwendung auf sich zu nehmen, als die Gefahr heraufzubeschwören, daß die systematische Gewöhnung der Bevölkerung an die Banknote eines Tages zu gewissenloser Überschwemmung des Verkehrs mit Zettelgeld führt. Denn die Krisenreserve besteht ja darin, das Volk mit der Note vertraut zu machen in der vorgefaßten Absicht, diese Vertrautheit im Notfälle zu mißbrauchen. Deshalb erblicke ich in der Notenbank eine herzlich, schlechte Krisenreserve. Aber ich gebe zu, daß eine schlechte Reserve immer noch besser ist als gar keine, und daß daher ein Staat, dem unglücklicherweise kein Solon eine für alle Wechselfälle geeignete Finanzverfassung geschenkt hat, eine Notenbank als Krisenreserve nicht entbehren kann.

Du siehst, mein Sohn, welche Kompromisse man unter Umständen schließen muß. Aber -dann muß man um so peinlicher auf das Grundsätzliche achten, damit man niemals notgeborene Kompromisse mit wirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten verwechselt. 

In Liebe

Dein alter Vater.

3. Brief

Die „Elastizität“ der Währung – Der Warenwechsel als Inder – Ein falsches Prinzip

Berlin, am 9. Juni 1922

Wir haben gesehen, lieber James, daß es eine Reihe von Aufgaben gibt, die eine Notenbank zum Vorteil der Wirtschaft erfüllen kann, ohne daß dieser Vorteil von Nachteilen begleitet ist oder bedenkliche Möglichkeiten schafft; und daß es andere Aufgaben gibt, die das Bestehen einer Notenbank zwar rechtfertigen, die aber mit gewissen Gefahren verknüpft sind und ein hohes Maß von Verantwortung in die Hand der Bankenleiter und der überwachenden Staatsmänner legen. Alle diese Aufgaben, die harmlosen wie die bedenklicheren, haben das eine gemeinsam, daß sie klar Umrissen sind und keinen Anlaß zu Mißverständnissen geben. Jedermann weiß, was es bedeutet, wenn eine Notenbank den Zweck hat, den Zahlungsverkehr zu erleichtern, Kassendienste zu verrichten, verfügbare Gelder im Wege des Kredits nutzbar zu machen, Gold und Silber zu ersparen oder als Krisenreserve zu dienen.

Daneben weist man den Notenbanken aber auch Aufgaben zu, die nicht klar und eindeutig sind, bei denen sich vielmehr der Eine dieses, der Andere jenes denkt, und über deren Durchführung daher die größten Meinungsverschiedenheiten herrschen. Es kommt sogar vor, daß man an die Notenbanken Anforderungen stellt, die grundfalschen volkswirtschaftlichen Anschauungen entspringen, und deren Erfüllung infolgedessen von vornherein eine logische Unmöglichkeit bildet. Mit der wichtigsten unbekanntesten dieser Anschauungen, die lediglich einem groben Mißverständnis entspringen und schuld daran sind, daß das Notenbankwesen gerade bei. den scharfsinnigsten Volkswirten um seinen ganzen Kredit zu kommen droht, werden wir uns sehr eingehend beschäftigen müssen, lieber James. Denn möglicherweise bist Du selbst in dieser Anschauung befangen. Sie ist überaus weitverbreitet und umschreibt die Aufgabe der Notenbanken dahin, daß sie das Landesgeld elastisch zu machen, d.h. es dem wechselnden Bedarf der Wirtschaft mengenmäßig anzupassen hätten.

Wer den Notenbanken diese Zweckbestimmung zumeist, der geht von der Vorstellung aus, die Edelmetallmenge, über welche die einzelnen Länder verfügen, sei weder groß genug, um die berechtigte Nachfrage nach Geld zu decken, noch sei sie so dehnbar, wie es der veränderliche Umfang der Produktion erfordert. Da seien die Noten der Zettelbanken eine willkommene Ergänzung. Mit ihrer Hilfe könne man die kurze Gold- und Silberdecke der Wirtschaft verlängern und den Geldumlauf trefflich auf das jeweilige Bedürfnis zuschneiden, indem man die Menge der ausgegebenen Noten bei wachsender Nachfrage vergrößert und bei abnehmender Nachfrage wieder verkleinert. Wie die menschliche Brust sich der wechselnden Atemstärke entsprechend hebt- und senkt, so hebt und senkt sich nach dieser Auffassung auch der durch Papier ergänzte Geldumlauf im Lande entsprechend jedem Atemzuge des Wirtschaftskörpers.

Das klingt so bestechend, lieber James, daß die meisten Volkswirte es glattweg für eine Selbstverständlichkeit halten, und daß die Leiter fast sämtlicher Notenbanken die Hauptaufgabe ihrer Institute darin erblicken, die Wirtschaft jeweils mit derjenigen Menge an Zahlungsmitteln zu versehen, die dem Wechsel der Verkehrsintensität entspricht. Sie leben und weben in der Vorstellung, daß zwischen der Hartgeldmenge in einem Lande und dem natürlichen Bedarf an Zahlungsmitteln ein ganz unvermeidlicher Zwiespalt bestehe, und zwar deshalb, weil die Hartgeldmenge einen festbestimmten, der Geldbedarf dagegen einen veränderlichen Umfang habe, somit ein elastischer Anspruch einem starren Vorrat gegenüberstehe. Wir können uns diese Vorstellung sehr gut zahlenmäßig vergegenwärtigen: Der Umlauf an Hartgeld beträgt in einem beliebigen Lande ein für alle Mal 1 Milliarde, der Bedarf der Wirtschaft dagegen beträgt in normalen Zeiten nur 3/4 Milliarde, steigt periodisch auf 1 1/2 Milliarden und in kritischen Tagen auf 2 Milliarden. Es läuft also einmal 1/4 Milliarde zu viel und ein ander Mal 1/2 oder eine ganze Milliarde zu wenig Geld im Lande um. Dieser Zwiespalt zwischen Vorrat und Bedarf und die Störungen, die sich aus ihm naturgemäß ergeben, lassen sich auf die einfachste Weise beseitigen, wenn eine Notenbank besteht, die in ruhigen Zeiten die überschüssige 1/4 Milliarde Hartgeld aufsaugt und in bewegten Zeiten die fehlende halbe oder ganze Milliarde in Gestalt von Banknoten in die Wirtschaft pumpt. Das ist die Funktion, die den meisten Notenbankleitern den Hauptinhalt ihrer Tätigkeit zu bilden scheint, und die ihnen unendlich wichtiger, nützlicher und verantwortungsvoller dünkt als Kassendienst, Zahlungsvermittlung, Metallersparung usw.

Die herrschende Auffassung geht also dahin, daß die Notenbank der Wirtschaft ungefähr so gegenüberstehe wie der Arzt dem Patienten: Sie habe wie dieser zwei Hauptpflichten, nämlich erstens die Diagnose zu stellen, der Wirtschaft sozusagen den Puls zu fühlen, und zweitens auf Grund dieser Diagnose zur Therapie zu schreiten, also bald Blutüberfluß, bald Blutmangel zu beseitigen. Sonach sei auch die Verantwortlichkeit der Bank eine doppelte. Es hänge alles davon ab, daß sie richtig beobachte, den Zustand der Wirtschaft zutreffend erkenne, und daß sie alsdann in der gebotenem Weise aktiv eingreife, der Wirtschaft also gerade dasjenige Quantum Umlaufsmittel zuführe, dessen sie bedürfe, um normal zu funktionieren. Jedes Zuviel oder Zuwenig werde verhängnisvoll für das ganze Land und zeige an, daß entweder falsch beobachtet oder falsch behandelt worden sei.

Von dieser Grundanschauung ausgehend behandeln die Notenbanken den ihnen anvertrauten Wirtschaftskörper nach bestimmten, von Theorie und Praxis als zweckmäßig anerkannten Methoden. Es haben sich hier, ganz wie in der ärztlichen Wissenschaft, feste Regeln herausgebildet, und insbesondere die Symptome, aus denen ein Mehr- oder Minderbedarf an Zahlungsmitteln herauszulesen ist, sind für fast alle Notenbanken dieselben. Was das Fieberthermometer für den Arzt, das ist für sie das Steigen oder Fallen der Menge guter Handelswechsel. Der Wechselumlauf, so argumentiert man fast allgemein, zeige mit unübertrefflicher Deutlichkeit an, wie groß das jeweilige Geldbedürfnis des Wirtschaftslebens sei, und eine gut geleitete Notenbank, d.h. eine Bank, die den soliden Handelswechsel vom minder soliden Finanzwechsel und vom schwindelhaften Reitwechsel zu unterscheiden wisse, habe daher gar nichts anderes zu tun, als dafür zu sorgen, daß ihr Notenumlauf sich dem so dokumentierten Geldbedürfnis automatisch anpasse. Das sei am besten durch eine konsequente Diskontpolitik zu erreichen. Nehme der Wechselumlauf im Lande derartig zu, daß die Wirtschaft, repräsentiert durch die Handelsbanken, ihn mit den vorhandenen Geldmitteln nicht mehr aufnehmen könne, so sei das ein Signal, daß weitere Geldmittel erforderlich seien; die Notenbank habe dann den vom Verkehr nicht aufgenommenen Teil der Wechsel selbst anzukaufen bezw. zu diskontieren und mit ihren Noten zu bezahlen, die dadurch in den Verkehr flössen und hier die erwünschte Erweiterung des Geldumlaufs herbeiführten. Nehme dagegen der Wechselumlauf ab, das heißt, bleibe die Summe der bei der Bank zum Diskont eingereichten Wechsel hinter der Summe der fällig werdenden Wechsel aus der vorhergehenden Periode zurück, so sei umgekehrt zu verfahren: Die Bank habe dann die Noten, mit denen die fällig werdenden Wechsel bezahlt würden, und die zum Diskont neuer Wechsel nicht erforderlich seien, einzuziehen und nicht wieder auszugeben, wodurch der Geldumlauf sich der verringerten Handelstätigkeit entsprechend reduziere.

Diese Elastizitätstheorie, lieber James, ist grundfalsch. Allerdings nicht in ihrer Voraussetzung: Daß das Geldwesen elastisch sein und sich dem Umfang der gewerblichen Tätigkeit anpassen muß, ist richtig, und daher kommt es, daß jene Theorie so bestechend klingt. Ader sie baut auf der richtigen Voraussetzung eine grundverkehrte Folgerung auf. Gerade weil das Geldwesen elastisch sein soll, darf man ihm, soweit es aus Metall besteht, kein nach Belieben dehnbares Anhängsel aus Papier geben, sondern muß es so lassen, wie es ist, weil es an sich schon den denkbar höchsten Grad von Elastizität besitzt, und zwar eine Elastizität zweifacher Art. Wenn Du, wie ich hoffe, den Inhalt meiner früheren Briefe in Dich ausgenommen hast, so weißt Du, daß der Verkehr sich das Geld, dessen er zur Bewältigung seiner Umsätze bedarf, selbst erzeugt, und zwar entweder auf zirkulatorischem oder auf quantitativem Wege. Im ersteren Falle bringt er, wenn der bisherige Geldumlauf nicht im richtigen Verhältnis zum Verkehrsumfang steht, die vorhandene Geldmenge in schnellere Zirkulation, indem er Geld, das sich im Zustande der Ruhe befindet, in arbeitendes Geld verwandelt. Den äußeren Anlaß zu dieser Umwandlung liefert der Preis, der es den produzierenden Volkskreisen nützlicher erscheinen läßt, Geld zum Ankauf von Rohstoffen, Hilfsmaterial und Arbeitskraft zu verwenden, als es unfruchtbar im Geldschrank liegen zu lassen. Und den wirksamsten Anreiz zu der Umwandlung bietet der Zins, der die Prämie dafür ist, daß jemand sein tot im Kasten liegendes Geld, dessen Kaufkraft er selbst nicht ausüben will oder kann, anderen Leuten überläßt, die unter dem Anreiz des Preises zu verstärkter Produktion schreiten wollen. So verschafft sich eine lebhafte Erwerbstätigkeit das erforderliche Geld dadurch, daß sie die Gesamtheit des Landesgeldes in schnellere Bewegung versetzt) wie ein Wagenführer die Geschwindigkeit erhöht, indem er die Räder des Wagens schneller rotieren läßt. Daneben paßt der Verkehr das Landesgeld aber auch auf einem zweiten, quantitativen Wege seinem Umfange an, indem er bald Geld in das Land zieht, bald solches in das Ausland abstößt. Auch hierbei wirken Preis und Zins als Regulatoren. Ein verhältnismäßig hoher Preis, der anzeigt, daß die Nachfrage größer als das Angebot, mithin die gewerbliche Tätigkeit zu klein im Verhältnis zur Kaufkraft ist, zieht Auslandsware in’s Land, macht so die Zahlungsbilanz stärker passiv, als sie es sonst wäre, und läßt zur Abdeckung Geld in das Ausland fließen, wodurch die Kaufkraft im Lande sich verringert und die Preise entsprechend sinken. Und nach der gleichen Richtung wirkt ein niedriger Zins, der ebenfalls anzeigt, daß mehr Kaufkraft vorhanden ist und sich zu Produktionszwecken (als Leih- oder Beteiligungskapital) anbietet, als die Poren der Erwerbswirtschaft aufzusaugen vermögen) auch hier wird die Zahlungsbilanz passiv – diesmal infolge der Neigung des Kapitals, nach Ländern mit höherem Zins abzuwandern –, so daß Metallgeld aus dem Lande fließt. Und nach der umgekehrten Richtung, d.h. der quantitativen Verstärkung des Geldumlaufs durch Einfuhr von Metallgeld, wirken Zins und Preis, sobald ihr Stand anzeigt, daß die Kaufkraft verhältnismäßig geringer ist, als es dem Intensitätsgrade der Produktion entspricht. Denn gerade darin, mein Sohn, besteht die Überlegenheit einer metallischen Währung über eine nicht metallische, daß sie das Landesgeld nicht nur zirkulatorisch, durch Regelung seiner Umlaufsgeschwindigkeit, sondern auch quantitativ, durch Vermehrung oder Verminderung der Geldmenge, somit von zwei Seiten her, in Übereinstimmung mit dem Bedarf der Wirtschaft bringt, und zwar völlig automatisch, so daß für den menschlichen Irrtum und die menschliche Willkür hier kein Platz ist.

Halte das ja recht fest, lieber James: Ein metallisches Geldwesen ist in sich so elastisch, wie man es nur verlangen kann, und bedarf keiner Elastizitätssteigerung von außen. Die beiden Elementarfaktoren der Wirtschaft „Zins“ und „Preis“ sorgen dafür, daß niemals mehr oder weniger Geld im Lande umläuft, als es dem wirtschaftlichen Bedürfnis entspricht, und alles, was der Mensch hier zu tun vermag, liegt auf negativem Gebiet: Er kann dafür sorgen, -aß Zins und Preis in ihrer geldregulierenden Funktion nicht gestört wer-en, daß also nicht infolge von Willkürmaßnahmen falsche Zins- und Preissätze entstehen und das wirtschaftliche Gesamtbild gefälscht wird. Für positive Maßnahmen besteht weder ein Bedürfnis noch eine Möglichkeit. Eine Notenbank also, der man die Aufgabe zuweist, das Geldwesen durch Zusammenziehen und Ausdehnen elastisch zu gestalten, ist von vornherein zu einer unfruchtbaren Tätigkeit verurteilt. Im besten Falle, -er aber sehr selten ist, wird eine solche Bank nicht schaden, nämlich dann, wenn ihre Leitung klug und feinfühlig genug ist, um den Anweisungen zu gehorchen, die ihr der Verkehr durch Preis und Zins erteilt, und immer gerade so viel Geld im Umlauf zu erhalten, wie umlaufen würde, wenn sie, die Bank, nicht existiere. Meist aber wird sie der Wirtschaft schaden, weil ihre Leitung geneigt sein wird, ihre eigene Auffassung vom Geldbedarf des Verkehrs zur Geltung zu bringen, also eine Politik zu befolgen, die von der automatischen Regulierung des Wirtschaftsorganismus abweicht. Man muß sonach sagen, daß eine Notenbank unter dem Gesichtspunkt der Elastizität im besten Falle überflüssig, meist aber schädlich ist.

Dieses harte Urteil muß man selbst dann fällen, wenn die Notenbank sich bei ihrer Bemühung, die Geldmenge dem Verkehrsbedarf anzupassen, von einwandfreien Grundsätzen leiten läßt. Denn auch in diesem Falle wird sie den Geldumlauf niemals besser, häufig aber schlechter regulieren, als es die Wirtschaft unter dem Einfluß ihrer Elementargesetze automatisch tut. Richtige Grundsätze bei der Beurteilung des Verkehrsbedürfnisses sind aber bei den Notenbanken eine große Seltenheit. In der Regel stehen die Banken vielmehr unter dem bestimmenden Einfluß von Theorien, die ganz und gar abwegig sind und in den Köpfen ihrer Leiter ein grundfalsches Bild von der Wirtschaft und ihrem jeweiligen Geldbedürfnis entstehen lassen. And zu diesen abwegigen Theorien gehört auch die von der signalisierenden Fähigkeit des Warenwechsels.

Ich selbst und auch Du, mein Junge, sind mit dem volkswirtschaftlichen Axiom groß geworden, daß das Geldbedürfnis des geschäftlichen Verkehrs sich nirgends besser ablesen lasse, als am Warenwechsel. Sobald Produktion und Handel an Lebhaftigkeit gewinnen und mehr Geld zu ihrer Bewältigung brauchen, äußert sich das nach der herrschenden Anschauung darin, daß die Zahl der Wechsel, mit denen der Fabrikant die Rohstoffe und der Händler die Fertigfabrikate bezahlt, stark anschwillt, stärker, als es den Geldmitteln und der Diskontbereitschaft der Bankiers entspricht. In diesem Anwachsen der Wechselmenge über den Umfang des verfügbaren Geldes hinaus erblickt die Theorie das verläßlichste Anzeichen, daß der Verkehr wieder einmal neuer Geldmengen bedarf, und die Notenbanken, die sich diese Theorie fast sämtlich zu eigen gemacht haben, sehen in der Menge der zur Entstehung gelangenden guten Kaufmannswechsel geradezu das Kriterium des Geldbedarfs. Die Summe der Warenwechsel, die der freie Verkehr nicht aufzunehmen vermag, und die daher der Notenbank direkt oder durch Vermittlung eines Bankinstituts zum Diskont angeboten werden, bestimmt die Summe des Geldes, das die Notenbank im Wege der Notenausgabe in Umlauf setzen zu müssen glaubt.

Diese Ansicht, daß der Warenwechsel -er Gradmesser des legitimen Geldbedarfs und -er Index für die Elastizität der Umlaufsmittel sei, ist aber genau so falsch wie die Ansicht über das Wesen der Geldelastizität selbst; und sie wird dadurch nicht richtiger, daß auch die herrschende Lehrmeinung an unseren Universitäten und Handelshochschulen den Warenwechsel grundsätzlich als ausschlaggebend für den Umfang der Notenausgabe ansieht. Der kaufmännische Wechsel hat in Wirklichkeit mit dem legitimen Geldbedarf der Wirtschaft nicht das mindeste zu tun. Ich selbst, der ich viele Tausende von Wechseln habe entstehen sehen, erblicke in dem Auftauchen eines neuen Wechsels weiter nichts als ein Merkmal dafür, daß an einem bestimmten Produktions- oder Handels-Vorgang zwei Personen beteiligt sind anstatt einerPerson. Tausendmal habe ich beobachtet, daß immer dann, wenn der Fabrikant oder Händler über das Kapital, dessen er für ein Geschäft bedurfte, selbst verfügte – sei es als Volleigentümer, sei es als Mitbeteiligter oder Verwalter –, das betreffende Geschäft mit barem Gelde durchgeführt wurde, ohne daß ein Wechsel zur Entstehung gelangte; daß dagegen immer dann, wenn nicht der Fabrikant A oder der Händler B, sondern eine dritte Person C das erforderliche Kapital besaß, ein Wechsel ausgestellt und acceptiert wurde, der die Bestimmung hatte, das Kapital aus der Hand von E in die von A oder B zu überführen. Die „Wirtschaft“ als Ganzes hat in dem einen Falt genau so viel oder so wenig Kapital und einen genau so großen oder so kleinen Geldbedarf gehabt, wie im andern. Der Unterschied war lediglich, daß das Geld sich das eine Mal bei A oder B vorfand, die es verwenden wollten, das andere Mal dagegen bei C, der es nicht verwenden, sondern entweder ruhen lassen oder einem Dritten leihen wollte, worüber meist die Höhe des ihm angebotenen Entgelts (Zinses) entschied. And so habe ich mich denn gewöhnt, in einem starken Wechselangebot nicht das Kennzeichen eines entsprechend starken legitimen Geldbedarfs der Wirtschaft zu erblicken, sondern nur ein Kennzeichen dafür, daß nicht der Unternehmer, sondern andere Leute das Geld für bestimmte Unternehmungen, meist Wareneinkäufe, im Besitz haben; daß mit anderen Worten die Handelstätigkeit sich in starkem Mähe auf Kredit statt auf Eigenbesitz aufbaut.

In dieser Ansicht habe ich mich auch nicht durch den Umstand beirren lassen, daß es in vielen Geschäftszweigen geradezu handelsüblich geworden ist, mit Wechseln statt mit Bargeld zu zahlen. Denn auf das Motiv, das einen Wechsel entstehen läßt, kommt es nicht an, sondern nur darauf, ob der Kapitalist E in der Lage ist, die Gelder, die Fabrikant A und Händler B zum Warenkauf verwenden wollen, auf Wechsel herzugeben oder nicht. Verfügen die Leute der C-Klasse über genügend Geld, um die Ansprüche der A- und B-Klasse bezw. der Warengläubiger dieser Klassen zu befriedigen, so ist es gleichgültig, ob die Wechsel, die den Geldübergang dokumentieren, ihre Entstehung einer privaten Abmachung, oder einem Handelsbrauch, oder etwa einem Syndikatszwang verdanken. Gerade der Umstand, daß Geschäftsgepflogenheit und Handelssitte den Ausschlag geben, ob Tausende von Wechseln zur Entstehung gelangen oder nicht, beweist, wie wenig der „wirtschaftliche Geldbedarf“ mit dem jeweiligen Wechselumlauf zu tun hat. Bald nimmt der Wechselumlauf zu, weil ein paar große Kartelle den Beschluß gefaßt haben, fortan Zahlung mit Dreimonatsaccept zu verlangen; bald deshalb, weil die Händler und Fabrikanten von dem gerade am Geldmarkt herrschenden niedrigen Wechseldiskontsatz profitieren wollen, der seinerseits dartut, daß zahlreiche Kapitalisten und Banken geneigt sind, ihre ruhende Kaufkraft in tätige Kaufkraft, ihr aufgeschatztes Geld in Leihgeld umzuwandeln; bald deshalb, weil eine den Gewerbetreibenden auferlegte Steuer oder eine sonstige Ausgabe diese zwingt, zeitweilig in verstärktem Maße mit fremdem Gelds zu wirtschaften. In allen diesen Fällen beweist der höhere Wechselumlauf lediglich, daß ein Geldaustausch zwischen verschiedenen Klassen der Bevölkerung stattgefunden hat. Über die Ursachen des Geldaustauschs sagt er nichts aus. 

Selbstverständlich gibt es auch Fälle, in denen eine Zunahme der Wechsel die unmittelbare Folge einer absolut gesteigerten Handelstätigkeit ist, und diese Fälle bilden sogar die Mehrzahl. Aber hier, mein Junge, hüte Dich um Himmels willen vor einem Mißverständnis: Glaube, ja nicht, daß der steigende Wechselumlauf einen Appell der Wirtschaft an. irgend eine Instanz darstellt, gewissermaßen einen Hilferuf, durch den die .Allgemeinheit aufgefordert wird, der gesteigerten Handelstätigkeit mit verstärkten Geldmitteln beizuspringen! Du würdest dem Wechselverkehr im allgemeinen und dem soliden Handelswechsel im besonderen eine ganz falsche Bedeutung beilegen, wenn Du das glauben wolltest. Bor einem solchen Irrtum schützest Du Dich am besten, indem Du Dir an einem praktischen Fall den Sinn vergegenwärtigst, den das Entstehen eines solchen „Konjunktur-Wechsels“ hat.

Wenn der Fabrikant A oder der Händler B ihr Accept auf eine Dreimonatstratte setzen, die ihr Lieferant X auf sie zieht, so geschieht das deshalb, weil der Lieferant bereit ist, ihnen die entsprechende Schuldsumme auf drei Monate zu stunden, sei es, weil er diese Summe nicht braucht und sie deshalb A und B für drei Monate überlassen kann, sei es, weil er ein Abkommen mit C, dem „Diskonteur“, getroffen hat, wonach dieser ihm den Betrag leihweise überläßt. Voraussetzung eines solchen soliden Handelswechsels ist also, daß irgend jemand einen überschüssigen Geldbetrag besitzt und hergibt. Denn sonst würde der Lieferant X keine Tratte auf A oder B ziehen, das heißt seinen Abnehmern nicht gestatten können, mit der Zahlung drei Monate im Rückstand zu bleiben. Er würde vielmehr auf sofortiger Zahlung bestehen müssen, um seinerseits seine eigenen Lieferanten, Angestellten und Arbeiter bezahlen zu können. Irgendwo in der Wirtschaft muß ein „ruhender“ Geldbetrag, vorhanden sein, der sich durch Wechseldiskontierung in „tätiges“ Geld umwandeln kann und will. Deshalb darfst Du in einer Wechselzunahme niemals einen „Hilferuf“ der geldbedürftigen Wirtschaft erblicken, sondern ganz im Gegenteil eine Bescheinigung der Wirtschaft, daß überschüssige Gelder in einem Umfange vorhanden sind, der den Fabrikanten und Händlern eine Betriebsverstärkung gestattet. Daß jedem neuentstehenden Warenwechsel ein entsprechender, verfügbarer Geldbetrag gegenübersteht, das ist ja gerade das Kennzeichen dafür, daß es sich um einen dem legitimen Verkehr entstammenden, soliden Handelswechsel, und nicht etwa um einen Reit- oder Kellerwechsel handelt. 

Dieser Sinn des Wechsels wird aber in sein gerades Gegenteil verkehrt, sobald man in jedem Wechsel, der auf dem Markt auftaucht, das Sinnbild eines entsprechenden Geldmangels und die Aufforderung zur Beseitigung dieses Geldmangels erblickt; sobald also der Lieferant X, ohne eigene Reserven oder einen kreditbereiten Hintermann C zu haben, auf A oder B einen Wechsel zieht, weil er weih oder zu wissen glaubt, die öffentliche Meinung sehe in seinem Wechsel einen „legitimen Geldbedarf“ der Wirtschaft und werde daher schon dafür sorgen, daß irgend eine Instanz den Geldbedarf befriedige. In diesem Fall entsteht der Wechsel nicht deshalb, weil eine Reserve innerhalb der Wirtschaft besteht und Anlage sucht, auch nicht deshalb, weil die zunehmende Lebhaftigkeit des Geschäftsverkehrs seine Entstehung rechtfertigt – denn berechtigt ist ein Wechsel nur, wenn ein Diskonteur für ihn da ist –, sondern einfach deshalb, weil X mit A oder B im Vertrauen auf die Hilfe irgend einer Stelle außerhalb der Wirtschaft ein Geschäft abgeschlossen hat, das sonst nicht hätte abgeschlossen werden können. Der Wechsel ist also nicht mehr, wie er es seiner Natur nach sein soll, eine Bescheinigung der Wirtschaft, daß überschüssige Gelder vorhanden find, die den Fabrikanten und Händlern eine Umsatzsteigerung gestatten, sondern ganz im Gegenteil eine Bescheinigung, daß solche Gelder nicht vorhanden sind, vielmehr erst durch einen Kunstgriff herbeigezaubert werden sollen.

Die Volkswirtschaft, lieber James, kennt aber keine Zauberstäbe, die Gelder, die nicht vorhanden sind, herbeipraktizieren. Und wenn man in einem Lande eine Notenbank errichtet, die gewissermaßen die Rolle des Zauberstabs spielen und Geld über die Wirtschaft ausschütten soll, das diese zu erhalten wünscht, weil sie sonst ihren Geschäftsumfang nicht nach Belieben ausdehnen kann, so ist diese Notenbank auf einem falschen Prinzip errichtet und ein Produkt des Aberglaubens, daß eine vom Staat autorisierte Instanz außerhalb der lebendigen Wirtschaft Geld erzeugen könne. Wir wissen aber beide, daß dies nicht möglich ist, sondern daß nur der Verkehr Geld zu erzeugen vermag. Jeder Versuch einer Notenbank, durch Zetteldruck Geld herzustellen und dem Handel und der Industrie gegen Wechsel zu überlassen, die jene in Spekulation auf die gelderzeugende Kraft der Bank in Umlauf gesetzt haben, scheitert an dem Einmaleins der Wirtschaftsgesetze. Es ist nur eine Augentäuschung, wenn der Zuschauer aus dem Zauberfüllhorn der Notenbank neues Geld hervorquellen zu sehen glaubt. Denn was da hervorquillt, ist altes Geld, ist ein Teil der längst bestehenden Kaufkraft des Landes, die sich in dem Maße verdünnt, wie die Bank sie durch ihre wechselgedeckten Noten ausreckt. Die Notenbank ist, um ein anschauliches Bild zu gebrauchen, die Walzenstraße in einem Drahtwalzwerk: Links wird ihr ein dicker Eisenstab zwischen die Walzen geschoben, und rechts quillt ein dünner Eisenfaden aus ihr hervor. Mag der Eisenfaden auch noch so lang sein, niemals wird man sagen dürfen, die vorhandene Eisenmasse habe durch das Auswalzen zu Draht eine Vermehrung erfahren. Und so darf man auch vom Landesgeld nicht sagen, es sei durch die Tätigkeit der Notenpresse vermehrt worden, sondern nur, diese Tätigkeit habe es „ausgewalzt“. Das Geld, das die Notenbank den Wechseleinreichern als den Repräsentanten der angeblich geldbedürftigen Wirtschaft aushändigt, ist nichts anderes als ein Teil des Geldes dieser Wirtschaft selbst, gewonnen durch einen Verdünnungsprozeh, den die Inhaber von Geld und Geldforderungen deutlich spüren, weil sich die Kaufkraft ihres Geldes vermindert, d.h. die Warenpreise steigen.

Wenn Dich die bösen Buben mit anders lautenden Theorien locken, so folge ihnen nicht, mein Sohn. Du würdest unfehlbar in die Irre gehen.

In Liebe 

Dein alter Papa. 

4. Brief. 

„Banking theory“ und „Currency theory“ – Zahlungsbilanz und Geldelastizität – Schatzwechsel und Privatwechsel

Berlin, den 14. Juni 1922.

So lange es Notenbanken gibt, lieber James, die nicht nur die Funktionen der Geldverteilung, Kassenführung und Nutzbarmachung verfügbarer Barbestände ausüben, sondern auch das Privileg der Geldschöpfung Lurch Notenausgabe haben, sind sie der Mittelpunkt des Streites volkswirtschaftlicher Lehrmeinungen. And zwar lassen sich seit jeher zwei Hauptrichtungen der Notenbank-Theorie unterscheiden. Die erste dieser Richtungen geht von der Beobachtung aus, daß die Wirtschaft zu Zeiten einen großen, zu anderen Zeiten wieder einen kleineren Geldbedarf hat, und weist den Notenbanken die Aufgabe zu, diesen wechselnden Bedarf durch Ausdehnung und Zusammenziehung ihres Notenumlaufs zu befriedigen. Das ist die Theorie, welche die Notenbank als Elastizitätsfaktor in die angeblich sonst zu starre Geldverfassung des Landes eingeschaltet wissen will. Die andere Richtung ist der Ansicht, daß ein gesundes Geldwesen, d.h. ein Geldwesen, das mit der Währung der anderen wichtigsten Länder eng genug verbunden ist, um bald fremdes Geld in das Land, bald Landesgeld in das Ausland fließen zu lassen, in sich elastisch sei und keiner Regulierung durch die Notenbank bedürfe; daß daher die Notenbank sorgsam darauf achten müsse, niemals mehr oder weniger Geld in Umlauf zu sehen, als in Umlauf sein würde, wenn sie selbst nicht existierte. Die Volkswirtschaftslehre pflegt diese beiden Richtungen heute noch mit den Namen zu bezeichnen, die sie vor mehr als 100 Jahren in England durch Tooke, John Lloyd und Ricardo erhalten haben, nämlich die erste als die „banking theory“, die zweite als die „currency theory“.

Du wirst nach meinem vorigen Brief keinen Moment im Zweifel sein, welche dieser beiden Theorien Du als richtig, und welche Du als falsch anzusehen hast. Die „banking theory“ ist es, die den doppelten Aberglauben in die Welt gesetzt hat, man könne erstens den „Geldbedarf“ der Wirtschaft von der Menge der soliden Handelswechsel ablesen, und könne zweitens diesen Geldbedarf durch Ausgabe „neuen“ Geldes befriedigen, wenn das „alte“ Geld hierzu nicht ausreiche. Dieser Irrtum, daß ein bankmäßiger Vorgang, nämlich das Wechseldiskontgeschäft, gewissermaßen einen Geld-Index bilde, daß ein anderer bankmäßiger Vorgang, nämlich die Notenausgabe, sich nach jenem Index zu richten habe, und daß infolgedessen der solide Handelswechsel die beste Notendeckung bilde, kurz, daß das Geldwesen ein Gegenstand der Bankpolitik sei, dieser Irrtum hat der betreffenden Richtung ihren Namen gegeben. Ebenso ist der Name der „currency theory“ von ihrem Fundamentalsatz hergeleitet, der da lautet, daß das Geld selbst – und als „Geld“ gilt dieser Schule nur das Metall bezw. das Metall-Zertifikat – über seine Menge entscheide, und daß niemals mehr oder weniger Geld im Lande umlaufe, als dem gegebenen Stande der Wirtschaft entspricht. (Wir haben gesehen, daß diese Selbstregulierung der umlaufenden Geldmenge quantitativ, durch Ab- oder Zufluß von Geld, und zirkulatorisch, durch Zu- oder Abnahme der Umlaufsgeschwindigkeit, geschieht.) Infolgedessen habe, so meint diese Lehre, die Notenbank sich rein passiv zu verhalten und weiter nichts zu tun, als Metall entgegenzunehmen, wenn man es ihr anbiete, und es wieder herzugeben, wenn man es ihr abfordere. Erfülle sie diese Grundbedingung, so sei es ihr unbenommen, zeitweilig und im Umfange, den der Verkehr dulde, Metall durch Noten zu ersetzen, die aber in diesem Falle nichts anderes darstellten, als Quittungen (Zertifikate) über deponiertes und jederzeit rückforderbares Metall.

Im Mittelpunkt dieses Kampfes zwischen den beiden Hauptrichtungen der. Geldlehre steht von jeher die Zahlungsbilanz. Die „banking theory“ macht sie zu einem Hauptpfeiler ihres Lehrgebäudes, indem sie folgendermaßen argumentiert: Jede Wirtschaft ist Zufälligkeiten ausgesetzt, die sie leicht zu starken Zahlungen an das Ausland zwingen. Eine Mißernte, die große Getreide-Importe zur Folge hat, ein Krieg, der es nötig macht, ein Heer im Auslande zu unterhalten oder einem Bundesgenossen Subsidien zu gewähren, und viele andere Möglichkeiten erzeugen eine Verschuldung an das Ausland, die zu Geldexporten führt und einen Geldmangel im Inlande verursacht. In solchen Fällen hat die Notenbank die Pflicht, den heimischen Geldmangel, der sich in Gestalt einer verstärkten Wechseleinreichung äußert, durch vermehrte Notenausgabe zu beseitigen. Der Eintritt einer stark passiven Zahlungsbilanz kann mühelos von den Wechselkursen abgelesen werden; sobald diese sich in ungewöhnlichem Maße verschlechtern, ist dies das Anzeichen eines bedeutenden Geldabflusses und somit ein Signal für die Notenbank, dem Markt vermehrte Notenmengen zur Verfügung zu stellen, denn die Wechsel, die ihr angeboten werden, sind in diesem Falle „legitimen Ursprungs“.

Dem widerspricht die „currency theory“ mit aller Energie. Sie bestreitet, und mit Recht, daß eine passive Zahlungsbilanz die Notenbanken berechtige oder gar verpflichte, ihren Notenumlauf zu erhöhen; die Banken führten dadurch die Wirtschaft nicht etwa der Gesundung entgegen, sondern verhinderten im Gegenteil die Selbstheilung, die andernfalls automatisch eintreten würde. Denn der Geldmangel, der infolge einer passiven Zahlungsbilanz und des dadurch verursachten Geldabflusses eintrete, sei nichts anderes als eine Medizin, wenngleich eine bittere, die den Wirtschaftskörper von innen heraus heile; der Geldmangel schränke die Kaufmöglichkeit im Lande ein, ermäßige so die Preise, fördere dadurch die ausländische Nachfrage und die Ausfuhr und beseitige durch diese Ausfuhr die passive Zahlungsbilanz, d.h. den Ursprung des Übels, stelle also das gestörte Gleichgewicht wieder her. Diese herbe, aber heilsame Medizin dürfe man nicht unwirksam machen, indem man das ausgeflossene Geld durch Noten ersehe; denn damit verhindere man den Preisrückgang und die Ausfuhr, so daß die passive Zahlungsbilanz nicht verschwinde, sondern sich im Gegenteil unter dem Einfluß der künstlich hoch gehaltenen Preise verschärfe. Ja, das Andauern einer passiven Zahlungsbilanz, also schlechter Wechselkurse, sei geradezu das typische Merkmal, daß die selbstheilende Kraft der Wirtschaft durch eine falsche Notenbankpolitik und eine künstlich vergrößerte Geldmenge lahmgelegt worden, und daß an die Stelle des Arztes der Kurpfuscher getreten sei.

Natürlich hat der Kampf der beiden Lehrmeinungen sich nicht ganz in der zugespitzten Form und auch nicht unter Benutzung der Gleichnisse abgespielt, die ich hier gewählt habe, um Dir den Gegensatz recht anschaulich zu machen. Die Quintessenz äst die: Die „banking theory“ glaubt, daß das Geld zu unelastisch für die Bedürfnisse der Wirtschaft ist und sozusagen einer dehnbaren Einlage bedarf; daß schlechte Zahlungsbilanzen infolge jener Unelastizität Geldmangel und Wirtschaftskrisen Hervorrufen; und daß zur Vermeidung dieser Krisen eine Gelbvermehrung mittels Notenausgabe unbedingt nötig ist. Dagegen behauptet die „currency theory“, daß das Geld an sich elastisch ist und keiner künstlichen Ergänzung bedarf; daß passive Zahlungsbilanzen sich schnell und ganz von selbst korrigieren; und -aß die Verschärfung ihrer Passivität über eine gewisse Zeit hinaus von nichts anderem herrührt, als von den durch die Banken in Umlauf gesetzten Notenmengen. Noch prägnanter: Die passive Zahlungsbilanz ist nicht die Ursache, sondern die Wirkung der willkürlichen Geldvermehrung.

Vielhundertjährige Erfahrung hat der „currency theory“ Recht gegeben. Niemals hat ein Land unter einer stark oder anhaltend passiven Zahlungsbilanz, unter übermäßiger Geldausfuhr und daraus folgender Wirtschaftskrisis gelitten, wenn sein Geldwesen gesund war, das heißt, wenn niemals mehr Geld im Lande umlief, als der Verkehr selbst, ohne Bevormundung durch die Notenbank, erzeugte und festhielt. Floß Geld in das Ausland, so schadete das nichts. Denn entweder glich die Wirtschaft das Manko durch schnellere Zirkulation des Geldes aus, was gleichbedeutend mit schnellerer Produktion und größerer Leistungsfähigkeit ist; oder die verringerte Geldmenge erzeugte einen Preisdruck, der nicht zu groß, sondern nur eben groß genug war, um das Ausland zu Käufen zu reizen und die Zahlungsbilanz wieder in das Gleichgewicht zu bringen. In dem einen wie in dem andern Fall wurde die Störung durch gesteigerten Export beseitigt, bald infolge erhöhter Leistungsfähigkeit, bald infolge ermäßigter Preise. Und in beiden Fällen erwies sich das Geld als hinreichend elastisch, um die Wirtschaft vor Krisen zu bewahren, es sei denn, daß diese nicht in monetären, sondern physikalischen Ursachen Mißernte, Seuchen), oder in politischen Momenten (Krieg, Revolution), oder endlich in ökonomischer Mißwirtschaft (Kreditschwindel, Industrierittertum) wurzelten.

Umgekehrt hat noch jedes Land unter stark und anhaltend passiver Zahlungsbilanz, unter übermäßiger Geldausfuhr und unter heftigen Wirtschaftskrisen gelitten, wenn sein Geldwesen krank war, d. h., wenn erheblich mehr Geld.im Lande umlief, als der Verkehr automatisch erzeugen und festhalten konnte. Das zusätzlich ausgegebene Geld wirkte, indem es die Preise erhöhte, nicht nur Geldwert-mindernd und sozial destruktiv, sondern es verhinderte durch die Preiserhöhung auch den Ausgleich der Zahlungsbilanz im Wege der Ausfuhr. Erst wenn die Wechselkurse auf eine solche Höhe gestiegen waren, d.h. das Landesgeld sich im Ausland derartig entwertet hatte, daß selbst die verteuerten Inlandspreise dem Auslande billig erschienen und es zu Kaufen reizten, konnte die Zahlungsbilanz wieder ins Gleichgewicht kommen; nunmehr aber auf der Basis eines gewaltig verschlechterten Geldwerts, einer völlig ruinierten Währung. Das Metallgeld war infolge seines Substanzwerts, den keine noch so schlechte Notenbankpolitik ihm nehmen konnte, aus dem Verkehr, in das Ausland oder in Verstecke verschwunden. Es zirkulierten nur noch die Noten, die im Ausland vielleicht ein Spekulationsobjekt – oft auch dies nicht einmal – waren, aber kein Geld, mit dem man Zahlungsbilanzen ausgleichen konnte. Dem Geldwesen fehlte jetzt die Elastizität, d.h. die Fähigkeit, sich automatisch, je nach dem Stande der Wechselkurse, durch Zufluß und Abfluß zu vergrößern oder zu verkleinern; und auch die zirkulatorische Dehnungsfähigkeit war ihm infolge des allgemeinen Mißtrauens zur Landeswährung so gut wie ganz verloren gegangen. Die fälschlich „Elastizität“ genannte Willkür in der Notenausgabe hatte die natürliche, wirkliche Elastizität des Geldes totgeschlagen.

Gottlob sind die Fälle, in denen ein Land die Wirkungen einer nach dem „banking principle“ orientierten Politik so drastisch zu spüren bekommt, nicht allzu häufig. Europäische Kontinentalstaaten machen eine solche Periode im Durchschnitt alle 100 Jahre einmal, meist im Anschluß an Kriege oder Revolutionen, durch. Die Wirtschaft, deren „legitimen Geldanspruch“ die Notenbank alsdann zu befriedigen hat, ist nicht der Privatverkehr mit seinem Handelswechsel, sondern die staatliche Kriegswirtschaft oder die Wirtschaft der Finanz-Dilettanten, welche die Revolution an’s Ruder gebracht hat, mit ihrer öffentlichen Schuldverschreibung. Die Anhänger des Bankprinzips wollen diese Schuldverschreibung allerdings nicht in eine Linie mit dem soliden Handelswechsel gestellt wissen. Sie betrachten nur diesen als den berechtigten Vertreter eines wirtschaftlichen Geldanspruchs, den Schatzwechsel dagegen als einen Prätendenten, der sich, da ohne direkte Beziehung zur Wirtschaft, den Geldanspruch nur anmaßt. Daß eine solche Unterscheidung gemacht wird, ist leicht verständlich: Wer der Staatsgewalt, die sich hinter dem Schatzwechsel verbirgt den Zugang zum Ausgabeschalter der Notenbank freigibt, der muß wohl oder übel zugestehen, daß die Banknoten kein Geld wirtschaftlichen Ursprungs, sondern unverzinsliche Zweckschuldverschreibungen zur Defizit-Deckung im Staatshaushalt und somit Pseudogeld sind; daß sie keinen organischen Bestandteil einer gesunden Währung, sondern einen Fremdkörper in dieser Währung bilden. Aber das ändert nichts an der Tatsache, daß sachlich kein Unterschied zwischen dem Geldanspruch in der Form des Privatwechsels und dem in der Form des Schatzwechsels besteht, und daß beide mit genau demselben Recht oder Anrecht einen Anspruch auf die Geldzeichen der Notenbank geltend machen können. Ja, man könnte sogar meinen, daß der Anspruch des Schatzwechsels der bevorrechtete wäre, wohlgemerkt, der wirtschaftlich bevorrechtete. Denn bei dem Privatwechsel kann es im gegebenen Fall sehr wohl zweifelhaft sein, ob er einen wirtschaftlich gesunden Ursprung hat und nicht nur einem zufälligen, etwa durch Spielverluste herbeigeführten Geldbedarf eines leichtfertigen Kaufmanns feine Entstehung verdankt. Selbst das Giro einer Großbank beseitigt diesen Zweifel nicht. Dagegen kann bei dem Schatzwechsel, der einer Notenbank zum Diskont eingereicht wird, kein Zweifel daran Heftchen, daß er insofern einen „berechtigten Geldanspruch der Erwerbswirtschaft“ darstellt, als der Staat, wenn er den Schatzwechsel nicht geschaffen hätte, gezwungen gewesen wäre, den entsprechenden Betrag durch Steuer oder Anleihe aufzubringen, ihn also der Wirtschaft zu entziehen und deren Kaufmöglichkeit zu schmälern. Durch die Diskontierung des Schatzwechsels bei der Notenbank wird also die Kaufkraft der Wirtschaft, wie die Anhänger des Bank-Prinzips sie verstehen, in jedem Fall gestärkt, bei der Diskontierung eines Privatwechsels nur dann, wenn er produktiven und nicht etwa spekulativen Ursprungs ist. Jede auf Grund eines Schatzwechsels ausgegebene Banknote schont die Erwerbstätigkeit im Lande und ermöglicht ihr Umsätze, die sonst nicht stattfinden könnten, so daß die scheinbar rein fiskalische Geldschöpfung in Wirklichkeit eine Geldschöpfung zum Vorteil der Wirtschaft ist, genau wie die wechselmäßig ausgegebene Banknote. And so führt die Theorie vom „berechtigten Anspruch der Erwerbswirtschaft an die geldschaffende Kraft der Notenbank“ geradenwegs zum Unfug der Geldschöpfung auf Staatsbefehl und damit sich selbst ad absurdum.

Ob die Umwandlung von Wechseln in Geld im Großen oder im Kleinen erfolgt, ob also die Möglichkeiten der Bank-Theorie konsequent bis zum äußersten ausgebeutet oder nur zaghaft benutzt werden, macht grundsätzlich keinen Unterschied. Ein falsches Prinzip bleibt auch dann noch falsch, wenn man es mit Maßen befolgt; nur daß die üblen Folgen sich in diesem Falle naturgemäß nicht so deutlich zeigen. Von üblen Folgen, ist aber, das kann gar nicht scharf genug betont werden, jede Notenausgabe begleitet, die sich nicht anders legitimieren kann, als durch die Entstehung und bankmäßige Diskontierung entsprechender Querschriften, gleichviel ob diese aus dem kaufmännischen Verkehr oder aus dem Schatzamt stammen, gleichviel, ob sie das sogenannte „legitime Geschäft“ oder ein Staatsdefizit zum Ursprung haben. Das Geld, das in Gestalt der neu ausgegebenen Noten auf den Markt tritt, ist niemals „neue Kaufkraft“, sondern stets alte, dem Verkehr auf unsichtbaren Wegen entzogene Kaufkraft, und der vergrößerte. Notenumlauf verkörpert nicht um ein Jota mehr Bezugsmöglichkeiten als vorher der kleinere Umsatz, sondern bestenfalls dieselben Bezugsmöglichkeiten zu höheren Preisen.

Bin ich deutlich genug gewesen?

Dein alter Vater.

5. Brief

Die Unbegrenztheit des „legitimen Geldbedarfs“ – Anlagekredit oder Betriebskredit? – Zwiespältige Bankpolitik

Berlin, am 19. Juni 1922.

In meinem letzten Schreiben, lieber James, habe ich beiläufig bemerkt, daß die verderblichen Folgen der nach dem „banking principle“ orientierten Notenbankpolitik sich in ihrer vollen Kraßheit nur verhältnismäßig selten, nämlich im Durchschnitt etwa alle hundert Jahre, einmal offenbaren. Diese Tatsache muß eigentlich befremden. Denn die Notenbank-Leiter pflegen seit jeher Anhänger des genannten Prinzips und mithin der Ansicht zu sein, die Notenausgabe habe sich nach dem „Bedürfnis von Handel und Industrie“ zu richten. Daraus ergibt sich logischerweise für sie die Verpflichtung, jeden Handelswechsel, der ihnen angeboten wird und nicht gerade die Merkmale des Schwindels oder Leichtsinns trägt, zu diskontieren. Der sogenannte „legitime Geldbedarf“ der Wirtschaft ist aber, wenn man ihm keine Hindernisse in den Weg legt, schlechthin unendlich, und wenn eine Stelle existiert, die bereit ist, jeden soliden Handelswechsel zu diskontieren, das heißt jedes Kreditverlangen eines ordentlichen Geschäftsmannes zu erfüllen, so sollte man meinen, daß es nicht Papier genug in der Welt gebe für die Wechsel, die auf Grund dieser Diskontbereitschaft geschaffen werden, und für die Noten, die auf Grund der so geschaffenen Wechsel zur Ausgabe kommen.

Ich habe einige Erfahrung im kaufmännischen Leben und weiß, wie grenzenlos die geschäftliche Unternehmungslust ist, wenn man ihr gestattet, die Zügel schießen zu lassen. Dennoch erschrecke ich immer wieder, wenn ich an die unabsehbare Zahl von Geschäften denke, die geplant, besprochen, vorbereitet und sorgsam kalkuliert werden, und die nur deshalb nicht zur Durchführung kommen, weil das nötige Kapital fehlt. Wohlgemerkt denke ich hier nicht an die wilde Projektenmacherei der Elemente, die gewohnheitsmäßig mit fremder Leute Geld hazardieren. Sondern ich denke mir an die sehr vernünftigen, oft sogar hervorragend klugen Geschäftsabsichten ernsthafter Männer, die, wenn sie zur Ausführung kämen, meist eine wirtschaftliche Bereicherung des Landes darstellen würden; ich denke z.B. an die Ausnutzung der vielen Tausend wertvoller Patente, die in jedem Lande – natürlich neben noch viel mehr wertlosen – erteilt werden, und die nur deshalb nie die Probe auf ihre Brauchbarkeit ablegen können, weil es nirgends auch nur entfernt so viel Kapital gibt, wie die Erfinder beanspruchen. Die ungeheure motorische Kraft von Ebbe und Flut – um ein einziges Beispiel herauszugreifen – wäre längst auf der ganzen Erde elektrotechnisch nutzbar gemacht, wenn dazu nicht mehr Kapital, d.h. die Bereitstellung von mehr Subsistenzmitteln für Millionen von Arbeitskräften, nötig wäre, als die Weltwirtschaft neben dem Bedarf für ihr laufendes Programm bereitstellen kann. Wie nun, wenn eine Instanz auftritt, die es als ihre Aufgabe betrachtet, mit Hilfe der Banknote „jeden legitimen Geldbedarf zu befriedigen“ und somit allen jenen trefflichen, bisher aber im embryonalen Entwickelungsstadium stecken gebliebenen Projekten zur Durchführung zu verhelfen? Muß nicht eine Sintflut von Kreditansprüchen auf diese Instanz niedergehen und sie zwingen, ungemessene Notenmengen auszugeben?

Du wirst mir hier vermutlich einwenden, mein Junge, daß es sich bei den geschilderten Ansprüchen der Wirtschaft um ausgesprochenen Anlagekredit handelt, der sich in Schuldverschreibungen, langfristigen Bankdarlehen und -dergl. verkörpert, und nicht um Betriebskredit, der sich in die Wechselform kleidet. Und da es zu den anerkannten Grundsätzen der Notenbanken gehört, ihre Gelder – schon aus technischen Gründen – nicht in Dauerkrediten festzulegen, sondern nur in kurzfristigen und durch die sogenannte Wechselstrenge gesicherten Akzepten, die in längstens drei Monaten fällig werden, so können jene Ansprüche den Notenbanken nicht zur Last fallen. Wenn Du diesen Einwand machst, so zeigst Du damit, daß Du in der Kredittheorie Bescheid weißt. Für die Praxis muß ich ihn aber zurückweisen, und zwar aus zwei Gründen: Erstens ist ein sogenannter „Betriebskredit“, der nach Ablauf von drei Monaten gewohnheitsmäßig erneuert wird, indem man dem Wechselakzeptanten oder seiner Bank immer wieder die gleiche oder sogar eine ständig steigende Menge Wechsel abnimmt, gar kein Betriebskredit, sondern ein Dauerkredit, der ganz nach Belieben, eventuell auch zu Anlagen, verwendet werden kann. (Wir streifen hier das wichtige Thema des Ketten-Betriebskredits, für den man heute die treffende Bezeichnung „revolving Kredit“ hat, und des „versteinerten Wechsels“, worüber ich viel zu sagen hätte; aber alles zu seiner Zeit.) Zweitens, und das ist der Kernpunkt, darf man in der Wirtschaftspraxis überhaupt keinen Unterschied zwischen Betriebskredit und Anlagekredit machen. Die Gelder, die der Unternehmer zu ausgesprochenen Anlage zwecken braucht, und die ihm daher keine Notenbank der Welt vorstrecken würde, sind vom Standpunkt des Händlers aus, der ihm die Baumaterialien, Maschinen usw. liefert, sowie vom Standpunkt des Fabrikanten aus, der die dazu nötigen Rohstoffe kauft und verarbeitet, ebenso ausgesprochene Betriebsgelder. Wenn Händler und Fabrikant ihre Einkäufe mit Dreimonatswechseln bezahlen, so fallen diese Wechsel, obwohl die damit bezahlten Waren sich letzten Endes in feste Anlagen verwandeln, ohne weiteres unter die Kategorie „legitimer Handelswechsel“, und wenn die Notenbank sie diskontiert, dem Händler und dem Fabrikanten also die Gelder für ihre Einkäufe vorstreckt, so sind diese in der Lage, dem bestellenden Unternehmer ihrerseits Kredit zu gewähren, und zwar einen Anlagekredit. Sie können diesen Kredit auf Jahre hinaus gewähren, sie können ihn sogar in eine feste Beteiligung umwandeln, denn der Wechselkredit, den sie bei der Notenbank direkt oder durch Vermittlung ihrer Bankverbindung genießen, wird ja bei Fälligkeit der Wechsel in der Regel durch einen neuen Kredit gleicher Art erseht. Sie können mit ihm wie mit einem Teil ihres eigenen Kapitals verfahren. So verwandeln sich viele, ja die meisten Betriebskredite automatisch in Anlagekredite, und eine Notenbank braucht nur den ihr wohlbekannten soliden Händlern und Industriellen jede gewünschte Wechselmenge abzunehmen, um allen jenen Projekten, von denen ich vorhin gesprochen habe, und die sie direkt niemals finanziert haben würde, zur Durchführung zu verhelfen. Das Resultat ist dann aber eine gewaltige Notenhochflut, hervorgerufen durch nichts anderes als durch die nach der „banking theory“ statthafte und sogar pflichtmäßige Befriedigung des legitimen wechselmäßigen Kreditanspruchs der Verkehrswirtschaft.

Das Eigentümliche ist nun – damit kehre ich zum Ausgangspunkt zurück –, daß trotz dieser Zusammenhänge und trotz der weitherzigen Auffassung, die fast alle Notenbankleiter vom Umfang ihrer Kreditpflichten haben, eine Überschwemmung der Länder mit Banknoten so überaus selten ist und meist nur in Fällen nationaler Bedrängnis, also notgeboren, auftritt. Das kommt zum Teil daher, daß man in allen Ländern der Notenausgabe gesetzliche Grenzen gezogen hat, die jede Bank respektieren muß, auch wenn die Ansprüche der Wirtschaft noch so legitim sind und noch so dringlich auftreten. Denn wenn auch die verderblichen Wirkungen einer übermäßigen Notenausgabe („Inflation“) durchschnittlich nur alle hundert Jahre über ein Volk hereinzubrechen pflegen, so sind sie doch derartig schwer, ja geradezu verhängnisvoll, daß die Gesetzgeber feste Dämme gegen die Notenhochflut aufgerichtet haben. Auch da, wo die Gesetzgebung vom „banking principle“ beeinflußt ist und an die Notwendigkeit glaubt, das Geldwesen so „elastisch“ wie möglich zu machen, wirkt die Erinnerung an die letztvorhergegangene Inflationsperiode doch in der Richtung einer heilsamen Beschränkung der Notenmenge. Auf die verschiedenen Arten dieser Beschränkung werde ich noch zu sprechen kommen.

Aber die gesetzlichen Grenzen, die der Notenausgabe gezogen sind, erklären die Zurückhaltung der Notenbankleiter doch nicht ganz, ja sie scheinen nicht einmal der Hauptgrund dieser Zurückhaltung zu sein. Denn sonst müßte der Notenumlauf der Banken sich in normalen Zeiten nahe an der gesetzlichen Höchstgrenze oder doch nicht erheblich unter ihr halten, und es müßten ferner die Bankleitungen in Zeiten einer Hochkonjunktur und eines gesteigerten Kreditbedürfnisses bei ihren Negierungen wegen einer Hinaufsetzung der Höchstgrenze vorstellig werden. Aber beides ist höchst selten der Fall. Bei der Bank von England beispielsweise, die nur berechtigt ist, einen ganz kleinen Betrag nicht metallisch gedeckter Noten auszugeben, haben die Direktoren vor dem Kriege nicht nur niemals eine Erhöhung dieses Kontingents beantragt, sondern sie haben das Kontingent seit Jahrzehnten nicht einmal ausgenutzt, vielmehr grundsätzlich darauf gehalten, daß nur goldgedeckte Noten im Umlauf seien; auch heute wieder übersteigt der Goldbestand die Notenausgabe. Ebenso ist die Deutsche Reichsbank vor dem Kriege sehr zurückhaltend gewesen. Obwohl sie berechtigt war, innerhalb des sehr weiten Rahmens der Dritteldeckung, von der ich später sprechen werde, jeden beliebigen Betrag Noten auszugeben (bis zu einem bestimmten Betrage steuerfrei, darüber hinaus gegen Zahlung einer fünfprozentigen Abgabe), hat sie den Notenumlauf doch immer einzuschränken gestrebt und den Ansturm der Kreditansprüche, mit energischen Abwehrmitteln, auf die ich ebenfalls noch zu sprechen komme, bekämpft. An- ähnlich alle übrigen Notenbanken, auch die Bank von Frankreich; hier ist zwar das Notenkontingent wiederholt heraufgesetzt worden, aber der Umlauf hat bis zum Kriege den Metallvorrat doch sehr selten um mehr als 30 Prozent übertroffen, obwohl 200 Prozent statthaft waren. Man muß also konstatieren, Latz überall eine gewisse Zurückhaltung beobachtet worden ist, und daß die Banken, obwohl auf dem „banking principle“ aufgebaut und im Sinne dieses Prinzips geleitet, doch sichtlich ein Kompromiß mit dem „currency principle“ geschlossen haben.

Das wäre nun durchaus nicht verwunderlich, sondern würde nur beweisen, daß man sich im Laufe der Zeit bewußt geworden ist, wie elastisch ein Verkehr-geschaffenes Geldwesen in sich selbst ist, und wie unnötig, ja schädlich, eine künstliche Steigerung seiner Elastizität erscheint, wenn nicht die Notenbank-Leitungen aller Länder dieser Auffassung immer wieder entgegentreten würden. Tatsächlich besteht ein außerordentlicher und schwer zu erklärender Widerspruch zwischen den Worten und den Taten der Bankleitungen, zwischen Theorie und Praxis der Bankpolitik. Während die Banken in normalen Zeiten eine lobenswerte Mäßigung an den Tag legen, die Notenausgabe einschränken, so weit und so lange es geht, und die Ansprüche der Wirtschaft an ihre Leihbereitschaft mit einem ganzen Arsenal von Abwehrmitteln bekämpfen, sobald die Notenausgabe dadurch erheblich gesteigert werden würde, betonen ihre Präsidenten stets von neuem, daß jeder „berechtigte Kreditanspruch“, der in Wechselform an sie herantrete, befriedigt würde, und daß es die Aufgabe der Notenbanken sei, der Wirtschaft Geldmittel in dem Umfange zuzuführen, den die Verkehrslage erheische. Das heißt, die Bankleitungen handeln nach dem currency principle, und reden nach der banking theory. Es ist dies ein Widerspruch, der fast bei allen Banken zu beobachten ist, und er sich nicht anders erklären läßt, als daß ein gesunder Instinkt die Leitungen meist davor bewahrt, ihre höchst anfechtbare Auffassung vom Gelde in die Tat zu übersehen. Der Widerspruch ist auch keineswegs neuen Datums. Schon die Klassiker des Geld- und Bankwesens haben ihn konstatiert. So schreibt beispielsweise Bagehot in seinem berühmten Buche „Lombard Street“: „Obwohl die Direktoren der Bank von England damals (gemeint ist die Zeit um 1800 herum) in irrige Anschauungen verfallen sind, haben sie doch im Großen, und Ganzen mit eigentümlicher Besonnenheit und Mäßigung gehandelt. Als sie dann aber 1810 wegen her Gründe ihres Handelns befragt wurden, haben sie Antworten gegeben, die durch ihren Blödsinn beinahe klassisch geworden sind (that have become almost classical by their nonsense)“. Und schon lange vor Bagehot meinte Ricardo: „Man wird es nach fünfzig Jahren kaum glauben, daß die Direktoren und Beamten der Bank (von England) zu unserer Zeit im Parlament und dessen Ausschüssen ernstlich behauptet haben, die Ausgabe von Banknoten durch die Bank von England habe keinen Einfluß auf die Preise der Waren, Goldbarren oder Devisen und könne einen solchen Einfluß auch gar nicht haben.“ Dies vernichtende Urteil fällt Ricardo über das geldwirtschaftliche Verständnis derselben Bankleiter, die trotz ihrer Ansichten, denen eine uferlose Inflation entsprochen haben würde, dennoch eine verhältnismäßig besonnene Notenpolitik getrieben und dadurch erreicht haben, daß das Pfund Sterling in der schwersten Zeit, die England je durchgemacht hat, nur vorübergehend und nicht um mehr als 15 bis 25 Prozent im Werte verloren hat.

Ich möchte beinahe annehmen, daß dieser Zwiespalt zwischen Wort und Tat, der sich zu allen Zeiten und in fast allen Ländern wiederfindet, tief im Wesen der Notenbank selbst wurzelt. Das Prinzip der Elastizitätssteigerung, auf dem das Notenbankwesen in der Hauptsache beruht, ist nun einmal in sich brüchig und führt, wenn es so konsequent befolgt wird, wie die Theorie es fordert, unweigerlich zu einer Katastrophe des Geldwesens. Deshalb darf das Prinzip niemals folgerichtig angewendet, sondern muß in der Praxis so abgeschwächt werden, daß die Wirtschaft keinen allzu beträchtlichen Schaden durch den Fehler des Prinzips erleidet. Notenbankleiter müssen daher geschickte Taktiker sein, die das Prinzip soweit anwenden, wie nötig ist, um den Glauben an daßelbe aufrecht zu erhalten, aber wiederum nicht soweit, daß seine üblen Folgen dem unbewaffneten Auge bemerkbar werden. Während sie so praktisch eine Art Eiertanz um die Elastizitätstheorie herum vollführen, müssen sie die Richtigkeit dieser Theorie dennoch mit aller Entschiedenheit bejahen, denn sie ist ja die Grundlage der Notenbank, und sie bekämpfen hieße die Existenzberechtigung der Bank leugnen. Wenigstens scheinen die Bankleitungen das zu glauben oder instinktiv zu empfinden, weil ihnen die Funktionen der Geldverteilung, der Kassenführung und der Nutzbarmachung verfügbarer Barbestände, gegen die sich kein Einwand erheben läßt, für eine Notenbank nicht ausreichend dünken. Das letztere ist aber ein Irrtum. Eine Notenbank kann sich sehr wohl auf die angegebenen drei Haupt- und einige Nebenfunktionen beschränken und nichtsdestoweniger ein großes, ja mächtiges Institut sein. Beweis: Die Bank von England, deren Bedeutung gerade auf der Ausübung jener Funktionen beruht, und die als Elastizitätsfaktor so wenig eine Rolle spielt, daß man sie schon beinahe nicht mehr „Notenbank“ im gewohnten Sinne nennen kann. Denn ihre Noten sind – von der Kriegszeit abgesehen – in der Regel voll durch Metall gedeckt und im Grunde nichts anderes als Zertifikate über eine erfolgte Metall-Hinterlegung. Die Bank entspricht sonach eher dem Begriff der alten Girobank, als dem Begriff, den man mit einer Notenbank verbindet, und wird, sobald sie die Barzahlung wieder ausgenommen haben wird, am besten als „Girobank mit anhängender Konversionskasse“ zu bezeichnen sein. Solange sie aber nicht selbst den Mut findet, den Aberglauben zu zerstören, daß sie mit ihren Noten die Elastizität des Geldes zu erhöhen und jeden legitimen Kreditanspruch zu befriedigen habe, so lange werden auch ihre Direktoren den Eiertanz ihrer kontinentalen Kollegen mittanzen müssen. 

Was ich Dir übrigens in diesem Briefe von Bagehot und Ricardo bezw. ihrem Urteil über die Notenbank-Direktoren geschrieben habe, brauchst Du den Herren nicht mitzuteilen, falls Du einmal einen von ihnen sprechen solltest. Sie lieben solche Reminiszenzen nicht, auch wenn sie sich nur auf ihre Vorgänger beziehen.

Es ist spät: Also Gute Nacht für heute!

Dein aller Papa. 

6. Brief

Geldersatz und Geldzusatz – Kreditkrisis – Der „berechtigte“ Kreditanspruch

Berlin, am 24. Juni 1922.

Zwei Lebenswahrheiten, mein lieber James, muß ich diesem Briefe voranschicken, damit Du Dich seelisch richtig auf ihn einstellst. Erstens: Es gibt in der praktischen Wirtschaftspolitik kein Prinzip, das nicht auch einmal verletzt werden dürfte, und zwar dann, wenn seine Verletzung einen geringeren Schaden anrichtet, als er bei seiner strengen Befolgung zu befürchten steht. Der Volksmund sagt dazu etwas verallgemeinernd: Keine Regel ohne Ausnahme. Zweitens: Wenn mangelhafte Einrichtungen bestehen, die sich infolge des ökonomischen Trägheitsgesetzes nicht ohne weiteres abschaffen lassen, so soll man versuchen, diesen Einrichtungen denjenigen Nutzen abzugewinnen, der sich ihnen irgend abgewinnen läßt, auch wenn es nur mit einem Vorstoß gegen eine anerkannte Wirtschaftsregel geschehen kann. Kaum ein zweites Gebiet fordert die Anwendung dieser beiden Grundsätze in solchem Maße wie das Notenbankwesen. Man muß hier zuweilen Kompromisse schließen, oder, wie wiederum der Volksmund sagt, „mit Wasser kochen“.

Die Notenbanken, die wir heute vor uns sehen, verdanken ihre Entstehung nicht so sehr dem Wunsche, eine Einrichtung für die Geldverteilung, die Kassenführung und sonstige nützliche Funktionen zu besitzen, sondern fast ausnahmslos dem Bestreben, das Geld „elastisch“ zu machen und Verkehrsansprüche, denen im Rahmen der vorhandenen Geldmenge nicht genügt werben kann, künstlich zu befriedigen. Wir haben gesehen, daß dieses Bestreben auf einer falschen Voraussetzung beruht, weil das Geld keine Elastizitätserhöhung verträgt und jede willkürliche Vermehrung – und auch Verminderung – seiner Menge paralysiert, indem es seine Kaufkraft nach der entgegengesetzten Richtung verändert. Aber die Notenbanken sind nun einmal da, und die Völker haben sich an sie mitsamt ihren organischen Fehlern gewöhnt. Ihre Abschaffung würde mit ihren Fehlern auch ihre Vorzüge verschwinden lassen: Und so gebieten praktische Erwägungen, sich mit ihnen abzufinden, sie allmählich immer mehr von der Gelderzeugung fort und zur Zahlungsvermittlung hinzudrängen, wie es in England seit langem geschieht, und inzwischen auch aus ihren Fehlern nach Möglichkeit Nutzen zu ziehen) „to make the best of it“, sagt der Amerikaner.

Und solchen Nutzen können die Notenbanken in der Tat recht häufig leisten. Da auch außerhalb des Notenbankwesens nicht alles so ist, wie es sein sollte, vielmehr unsere ganze wirtschaftliche Organisation Mängel aufweist, so kommt es vor, daß sich Fehler mit Fehler kompensieren läßt, d.h. daß wirtschaftliche Störungen sich durch Nutzbarmachung des im Grunde falschen Elastizitätsprinzips der Notenbanken mildern lassen. 

So krankt die Wirtschaft der Haupthandelsländer an dem bedenklichen Mangel, daß sie viel zu sehr auf kurzfristigem Kredit aufgebaut ist. Die Folge davon ist, daß jedesmal, wenn irgend ein Umstand Mißtrauen weckt, die Geldgeber ängstlich macht und die Kündigung zahlreicher Kredite herbeiführt, die Wirtschaft auf das schwerste geschädigt und mancher Erwerbszweig, der besonders stark mit Kredit arbeitet, geradezu ruiniert wird. Die Befürchtungen, die eine solche Krisenstimmung erzeugen, können «berechtigt oder grundlos sein, und die Krisis selbst kann je nach ihrer Ursache lange währen oder schnell vorübergehen. Da vermag die Notenbank mit ihrem Notenausgaberecht nicht selten die Situation zu retten, indem sie für die ängstlich gewordenen Kreditgeber einspringt und der Wirtschaft Ersatzkredit zur Verfügung stellt, bis die Ruhe zurückkehrt und das Kapital sich wieder anbietet. In diesem Falle wird die fehlerhafte Kreditverfassung der Wirtschaft durch die im Grunde ebenfalls fehlerhafte Kreditpolitik der Bank geheilt. Das Eisen heilt die Wunde, die das Eisen geschlagen hat.

Das Einspringen der Bank mit einem Zusatzgelde, das sie streng genommen nicht ausgeben dürste, läßt sich hier sogar geldtheoretisch bis zu einem gewissen Grade rechtfertigen. Nämlich folgendermaßen: Du weißt, daß jeder Kreditvorgang, jedes Ausleihen von Geld an einen Dritten, eine Umlaufsbeschleunigung des Geldes darstellt: Geld, das sich sonst im Zustande der Ruhe befinden würde, wird durch diesen Vorgang dem zirkulierenden Gelde beigesellt, was einer absoluten Geldvermehrung gleichkommt (und ja eines der Mittel ist, mit denen die Wirtschaft das ihr fehlende Geld selbst erzeugt). Wird nun dieser Vorgang rückgängig gemacht, zirkulierendes Geld also wieder in den Ruhestand versetzt, so laust das auf eine absolute Geldverminderung hinaus. Und wenn die Wirtschaft über ein Instrument verfügt, das, wie die Notenbank, diese Geldverminderung durch eine planmäßige Geldvermehrung ausgleichen kann, so darf man sich seiner zum Augenblicksvorteil des Verkehrslebens bedienen, ohne lange zu. fragen, ob das Prinzip, nach dem es die Vermehrung vornimmt, an sich richtig ist oder nicht.

Nur bedarf es hier großer Einsicht und Zurückhaltung, damit der Vorteil, einen Wirtschaftsfehler Lurch einen andern heilen zu können, nicht mit den Nachteilen erkauft wird, welche eine künstliche und willkürliche Geldschöpfung normalerweise zur Folge hat. Diese Nachteile treten sofort mit aller Schärfe ein, wenn die Bankleitung es verabsäumt, bei Wiederkehr der privaten Kreditwilligkeit und bei der neuerlichen „Aktivierung“ der ruhenden Geldmengen ihr Noten sofort aus dem Verkehr zu ziehen. Waren ihre Noten bisher unschädlicher Ersatz, so werden sie nunmehr schädlicher Zusatz, wenn sie nicht zurückberufen werden. Altes gehört viel Scharfblick und fester Wille dazu, um diese Rückberufung im richtigen Verhältnis zum Wiederaufleben der alten Kredite, konsequent und unbeirrt durch etwaige „legitime Ansprüche“ des Verkehrs, durchzuführen.

Wo also in einem übermäßig mit Kredit arbeitenden Lande eine Notenbank existiert, da ist sie, selbst wenn sie ihre Entstehung einem falschen Prinzip verdankt, als „Krisenreserve“ willkommen zu heißen. Ihre Noten stellen dann eine Versicherung für den Notfall dar und ersparen es dem an einer Überspannung des Kreditprinzips krankenden Lande, heim Ausbruch einer Kreditkrise Verzweiflungsmittel anzuwenden und in feiner Ratlosigkeit etwa ein besonderes Notgeld zu schaffen („emergency Notes“), wie es die Amerikaner mehrfach ausgegeben haben, bevor sie ihr zentralisiertes Notenbanksystem hatten.

Aber hier liegt wieder die Gefahr nahe, daß die Notenbanken die Symptome einer solchen Kreditkrisis, bei der ihr Eingreifen statthaft ist, verkennen und sich zum Eingreifen auch dann schon für berechtigt halten, wenn von einer Kreditpanik gar keine Rede ist, sondern nur von einem Mansch -er kaufmännischen Kreise, vermehrten Kredit zu erhalten. Es ist ziemlich schwierig, zu unterscheiden, wann ein Kreditmangel seinen Ursprung in der Zurückziehung alter Darlehen, also in der Rückkehr arbeitenden Geldes in die Ruhestellung hat, und wann er auf vermehrten Ansprüchen einer unternehmungslustigen Kaufmannschaft beruht. Wo eine Wirtschaft in hohem Grade auf Kredit eingestellt ist, da bildet sich im Laufe der Zeit die Verkehrsgewohnheit heraus, die Fälligkeit der Kredite auf bestimmte Termine zu legen, und zwar meist auf die Quartalsersten. An diesen Terminen drängen sich dann die Zahlungsverpflichtungen derartig zusammen, daß leicht das äußere Bild einer Krisis entsteht, obwohl es sich in Wirklichkeit nur um Zahlungen handelt, die der Bequemlichkeit halber aus der vorhergehenden Geschäftsperiode an den Beginn der neuen Periode verlegt worden sind, und für die jeder umsichtige Kaufmann durch Rücklage eines Teils seiner Quartalseinnahme vorgesorgt haben sollte. Befolgt nun eine Notenbank die Politik, diese periodische Zahlungshäufung, die ihr krisenhaft zu sein scheint, als ein Signal zur Ausgabe großer Notenmengen zu betrachten, also dem Markt Gelder zur Verfügung zu stellen, die er bei ordnungsmäßigem Gebaren selbst mitbringen müßte, so gewöhnt sie das Unternehmertum daran, sich auf diese Quartalshilfe zu verlassen und mit dem eigenen Gelde sorglos zu wirtschaften. Die Folge ist, daß die berechtigten Ansprüche“ der Unternehmer an den Quartalsterminen die Tendenz haben, ständig zu wachsen, wie die Ansprüche eines verwöhnten Kindes, das auf die Erfüllung jedes seiner Wünsche rechnen kann. Und wenn die Notenbank dann einmal aus irgend einem Grunde nicht imstande ist, dem Markt so große Notenmengen zuzuführen, wie dieser beansprucht, so ist die Krisis da – eine Krisis, die ihren Ursprung nicht so sehr in den Marktverhältnissen, als in einer falschen Bankpolitik hat.

Tatsache ist aber, daß fast alle Notenbanken den regelmäßig wiederkehrenden, in lebhaften Zeiten stark anschwellenden Terminbegehr der Wirtschaft als den denkbar berechtigsten Anspruch betrachten und befriedigen. Nimm einmal, lieber James, die Notenausweise der großen europäischen Zentralnotenbanken zur Hand und verfolge darin die Bewegung der Notenausgabe. Überall wirst Du finden, daß – bei einigen Banken mehr, bei anderen (Bank von England) weniger stark die Notenmengen am Quartalsultimo plötzlich anschwellen, weil die Unternehmer und die ihnen nahestehenden Handelsbanken sich die Gelder für die bevorstehenden Zahlungstermine gewohnheitsmäßig durch Wechseleinreichung bei der Notenbank beschaffen. Diese gibt ihre Noten bereitwilligst her, weil sie weiß, daß nach der sog. „Überwindung des Termins“ der Kreditbegehr schwindet und die Noten zu ihr zurückströmen. Der Vorgang erscheint den Bankleitern völlig harmlos, auch denen, die sich der üblen Folgen jeder übermäßigen Notenausgabe bewußt sind: Denn die Hergabe von Noten, die mit -er Zuverlässigkeit eines Bomerang sofort wieder in ihre Hände zurückkehren, ist in ihren Augen gar keine wirkliche Notenausgabe und bleibt ihrer Ansicht nach ohne jeden Einfluß auf die Wirtschaft.

Das ist aber ein Irrtum. In Wirklichkeit wird die ganze Struktur -er Wirtschaft durch die gewohnheitsmäßige Versorgung des Verkehrs mit „Terminnoten“ verändert. Würde diese Versorgung unterbleiben, so müßte jeder Geschäftsmann im Hinblick auf den kommenden Zahlungstermin Geld ansammeln, d.h. verfügbare Kaufkraft unausgenutzt lassen. Da die Notenbank ihn aber dieser Vorsorge überhebt, so kann er mit ganz erheblich größeren Summen kaufend austreten, als es seiner Geldkraft und der natürlichen Geldfülle in den Verkehrskanälen entspricht. Die Nachfrage wird also über ihr wirtschaftlich gerechtfertigtes Maß hinaus erhöht und wirkt preissteigernd, d.h. Geldwert-mindernd. Die Tatsache, daß die Ende September öder Ende Dezember ausgegebenen Banknoten bereits in den ersten Oktober- oder Januarlagen zur Ausgabestelle zurückkehren, ändert daran gar nichts. Diese Banknoten haben, obwohl sie neun Zehntel des Jahres nicht im Verkehr sind, sondern bei der Bank liegen, wirtschaftlich als im Umlauf befindlich zu gelten. Sie wirken auf den Geldwert genau so ein, als wären sie dauernd im Verkehr, als bildeten sie einen festen Bestandteil der zirkulierenden Gesamtgeldmenge, von der ja ebenfalls gewisse Teilbeträge nicht tätig sind, d.h. nicht Geschäfte-vermittelnd von Hand zu Hand gehen, sondern „ruhen“. Und ob ein bestimmter Geldbetrag in den Taschen und Geldschränken der Privatleute oder im Panzergewölbe der Notenbank ruht, ist so lange gleichgültig, wie die Möglichkeit besteht, daß er im Bedarfsfalle aus dem Zustand der Ruhe zur Tätigkeit übergeht. Pflegt sonach eine Notenbank während des größten Teils des Jahres gar keine Noten, an den Terminen aber 1 Milliarde auszugeben, so wirkt das auf das Geldwesen genau so, als hätte die Bank dauernd 1 Milliarde Noten verausgabt. Nicht der niedrigste und nicht der durchschnittliche, sondern der höchste Betrag, den die Bank gewohnheitsmäßig ausgibt, ist maßgebend für die Landeswährung.

Daher ist die Terminpolitik, welche die Notenbanken treiben und für harmlos halten, in Wirklichkeit ungleich bedenklicher als ein gelegentliches, selbst sehr weitgehendes Eingreifen in Panik- und Krisenzeiten. 3m letzteren Falle sind die Banknoten nur ein Ersatz für die plötzlich aus dem Verkehr gezogenen, nunmehr untätig daliegenden Geldmengen. Die Termin-Noten dagegen sind ein Zusatz zum natürlichen Geldumlauf und wirken dementsprechend.

Gottbefohlen!

Dein alter Vater. 

7. Brief

Der dreifache Damm gegen Inflation – Diskontpolitik – Direkte oder indirekte Abwehr? 

Berlin, am 30. Juni 1922.

Im Verlauf Kiefer brieflichen Vorlesung bist Du, lieber James, Dir wohl schon darüber klar geworben, daß die Notenbanken, soweit ihre gelbschöpferische Funktion in Betracht kommt, Kompromiß-Produkte sind: da sie weder die ihnen von der einen Theorie zugewiesene Aufgabe, das Geldwesen elastisch genug zur Befriedigung aller „legitimen“ Gelbansprüche zu machen, restlos erfüllen, noch der Forderung einer anderen Theorie, die Autonomie des Geldwesens zu respektieren, gerecht werden. Tatsächlich schwanken die Notenbanken zwischen diesen beiden Postulaten, von denen das eine immer die Erfüllung des andern unmöglich macht, hin und her, stets bestrebt, die Wirtschaft durch Geldhergabe zu fördern und dennoch die Landeswährung unangetastet zu lassen. Da diese beiden Bestrebungen sich nun aber einmal nicht mit einander in Einklang bringen lassen, so ist die Tätigkeit der Notenbanken eine fortgesetzte Verletzung bald des einen, bald des anderen Postulats. Bis eines Tages Umstände eintreten, die als höhere Gewalt erscheinen und von der Bank gebieterisch eine Geldhergabe größten Stils fordern. Worauf die Bank alle geldtheoretischen Bedenken über Bord wirft, sich vorbehaltlos zum „banking principle“ bekennt und das Landesgeld derartig „elastisch“ macht, daß dieses den größten Teil seiner Kaufkraft einbüßt und statt eines Wertbewahrers ein Spekulationsobjekt wird. 

Deshalb hat man in allen Ländern Dämme aufgerichtet, die das Geldwesen davor schützen sollen, daß die Banken in der Erfüllung der ihnen zugewiesenen Aufgaben das Land mit Noten überschwemmen und die Währung ruinieren. Man kann auch ein anderes Bild gebrauchen und jene Schutzmaßnahmen als den „Anker“ bezeichnen, der es den Notenbanken nicht gestattet, auf die hohe See der Inflation hinauszutreiben, sondern sie im sicheren Hafen festhält, in der rechten Entfernung sowohl vom Strande wie vom offenen Meer, d.h. auf dem richtigen Kompromißpunkt zwischen den beiden grundverschiedenen Theorien, die sich in unseren heutigen Notenbanken treffen und bekämpfen. Und zwar müssen wir zwei Arten von Ankern – oder Dämmen – unterscheiden, je nachdem sie ihren Ursprung im Gesetz haben, das die Währung vor leichtfertigen oder einsichtslosen Bankdirektoren schützen soll, oder in der Bankpolitik, mit der zielbewußte Direktoren sich selbst Richtlinien für ihr praktisches Verhalten vorschreiben und gleichzeitig eine Tradition schaffen, die auch ihre Nachfolger bis zu einem gewissen Grade bindet.

Es gibt – oder gab wenigstens früher – eine radikale Richtung der „banking theory“, die jede gesetzliche Begrenzung der Notenausgabe als unvereinbar mit dem Notenprinzip und den Aufgaben der Notenbanken ablehnt. Diese Richtung ist, wenn ihre Theorie auch falsch ist, wenigstens konsequent. Denn wenn jemand einmal A gesagt und sich dem bedenklichen Elastizitätsprinzip verschrieben hat, so muß er logischerweise auch B sagen und keine andere Grenze für die Notenausgabe anerkennen, als diejenige, die das famose „Bedürfnis“ der Wirtschaft ihr seht. Man kann nicht auf der einen Seite fordern, daß das Bedürfnis der Wirtschaft voll befriedigt wird, auf der anderen Seite aber damit einverstanden sein, daß dieser Bedürfnisbefriedigung irgend welche mechanischen Hindernisse entgegengesetzt werden. In der Tat hat es einmal eine Zeit gegeben, wo das Prinzip der Notenausgabe-Freiheit herrschte. In Schottland beispielsweise stand bis tief in -das vorige Jahrhundert hinein nicht nur jedermann grundsätzlich das Recht zu, Noten auszugeben, – ich komme auf den wichtigen Gegensatz Mischen dem Vielbanksystem und dem Monopol einer einzigen Notenbank später noch zurück – sondern es gab auch keine Grenze, an die die einzelne Noten-ausgebende Instanz gebunden war, wenn man von der Grenze absieht, die in dem Recht jedes Staatsbürgers besteht, eine Banknote zurückzuweisen, sofern sie nicht ausdrücklich als „gesetzliches Geld“ erklärt ist. Wer die praktische Erfahrung hat gegen diese Unbegrenztheit des Notenausgaberechts entschieden. Es hat sich überall herausgestellt, daß, wie man in England drastisch sagte, Notenbank-Freiheit identisch mit Schwindel-Freiheit ist, und daß Ricardo Recht hatte, als er meinte: „Die Erfahrung zeigt, daß weder ein Staat noch eine Bank jemals das unbeschränkte Recht der Notenausgabe gehabt hat, ohne dieses Recht zu mißbrauchen.“ Deshalb sind der Willkür in der Befriedigung der vermeintlichen Bedürfnisse der Wirtschaft heute überall gesetzliche Grenzen gesetzt.

And zwar haben wir dreierlei Art von Grenzen zu unterscheiden, gewissermaßen drei verschiedene Dämme, die das Gesetz der Notenhochflut entgegensetzt. Da besteht zunächst ein äußerer Damm, der die Banknoten hindert, über ein gewisses prozentuales Verhältnis zu dem Metallvorrat der Notenbank hinauszugehen; meist sind 300 Prozent der Metalldeckung das Maximum (Prinzip der Dritteldeckung), seltener 250 Prozent. Hier tritt der Kompromißcharakter unseres heutigen Notenbankwesens so recht klar zu Tage: Man kennt oder ahnt die Bedeutung, die das Metall für die Wertbeständigkeit des Geldes hat; aber man hat nicht den Mut, das Metall (oder die voll durch Metall gedeckte Note) zum Alleingelde zu machen, sondern hält es für unschädlich, wenn daneben noch so viel, aber nicht mehr Noten umlaufen, wie der Verkehr „freiwillig“ aufnimmt, ohne ihren Umtausch in Metall zu fordern. Und da die praktische Erfahrung lehrt, daß unter normalen Verhältnissen niemals mehr als ein Drittel aller ausgegebenen Noten zum Umtausch in Metall präsentiert wird, so hat der Gesetzgeber sich in den meisten Ländern für berechtigt gehalten, den Notenumlauf bis zu dieser äußersten Grenze für ungefährlich und statthaft zu erklären.

Aber es hat sich gezeigt, daß diese Begrenzung kein genügender Schutz war, und daß Erkrankungssymptome im Geldwesen auch dann bereits auftraten, wenn die Dritteldeckung der Noten noch völlig intakt war. Infolgedessen haben die Gesetzgeber sich veranlaßt gesehen, neben diesem äußeren Damm noch einen zweiten, inneren aufzurichten in Gestalt eines „Kontingents“, über das die Notenausgabe nicht hinausgehen sollte, auch wenn das Dritteldeckungs-Prinzip, also der äußere Damm, noch eine weitere Ausdehnung gestattete. Dieses Kontingent ist nach den verschiedenartigsten Methoden festgesetzt worden. In dem einen Lande hat man es elastisch gestaltet, so daß im Notfall seine Überschreitung möglich war und die Notenmenge bis in die Nähe des äußeren Dammes Vordringen konnte. So in Deutschland, wo vor dem Kriege eine Strafsteuer von 5 Prozent die Kontingentsgrenze zwar scharf hervortreten ließ, sie aber nicht zu einem absoluten Maximum machte. In anderen Ländern gestaltete man das Kontingent starr und unüberschreitbar, indem man entweder die Menge der metallisch nicht gedeckten Noten (wie in England und Schweden), oder die absolute Notenmenge ohne Rücksicht auf die Deckung (wie in Frankreich) maximierte. Ebenso verschieden wie die Methode der Kontingentierung – hier elastisch, dort starr, hier direkt, dort indirekt, hier relativ, dort absolut –, war auch die Begrenzung der Menge nach. Je mehr ein Land zum „currency principle“ und zum Hartgeld neigte (England), um so kleiner war das Notenkontingent, je mehr es sich zum „banking principle“ bekannte (vor dem Kriege Spanien), um so größer war das Kontingent.

Schließlich haben die Landesgesetze meist noch einen dritten Damm als Verstärkung der beiden anderen aufgeführt, indem sie den Notenbanken genau vorschrieben, gegen welche Unterlagen sie Noten ohne Metalldeckung ausgeben durften, und gegen welche nicht. Fast überall ist der Handelswechsel zur ausschlaggebenden Deckung gemacht worden, weil, man in ihm den Repräsentanten des „legitimen Geldbedarfs“ der Wirtschaft zu sehen pflegt. Meist wird auch die Zahl der Unterschriften bankgesetzlich festgelegt, die der Wechsel tragen soll, um als Notendekkung dienen zu können (in Deutschland „in der Regel“ drei, mindestens zwei). Nur in England hat man einen solchen verstärkenden Damm nicht aufgeführt, sondern der Bank von England Freiheit in der Wahl ihrer nichtmetallischen Notendeckung gelassen) eine Freiheit, von der -die Bank, aber höchst selten einmal Gebrauch macht, da sie, wie ich Dir schon früher schrieb, normalerweise nur metallgedeckte Noten im Umlauf hat.

Das sind die drei Dämme, die das Gesetz der Notenausgabe gezogen hat. Zu ihm treten die Maßregeln der Selbstbeschränkung hinzu, welche die Bankleitungen getroffen haben, und mit denen sie sich dagegen schützen, daß sie vom „Bedarf der Wirtschaft“, der ja unendlich ist, wenn man ihn mit der Wünschelrute der Banknote aufspürt, unversehens gegen die vom Gesetz aufgerichtet-en Dämme getrieben werden. Da diese Schutzmaßregeln im wesentlichen darin bestehen, Grundsätze für die Diskontierung der Handelswechsel aufzustellen, deren Menge identisch mit dem Geldanspruch der Wirtschaft ist, so nennt man sie gewöhnlich die Diskontpolitik der Banken.

Über diese Diskontpolitik ist nun, wie Dir hinreichend bekannt sein dürfte, schon unendlich viel geschrieben worden, und im wirtschaftlichen Teil der Tageszeitungen pflegt sie einen breiten Raum einzunehmen. Ihr Prinzip ist aber so überaus einfach, daß die Fülle von Literatur zu diesem Thema eigentlich nur beweist, wie sehr sich die Menschen durch unklare Vorstellungen die simpelsten Fragen zu komplizieren pflegen. Welcher Scharfsinn ist beispielsweise aufgeboten worden, um zu ermitteln, ob die Notenbanken mit ihrer Diskontpolitik, d.h. mit ihrer Zinsfestsetzung, sich dem Markte unterzuordnen hätten, oder ob sie den Zins des freien Markts durch ihre Politik beeinflussen und in eine bestimmte Richtung drängen müßten. Diese Streitfrage, ob die Notenbank den Zins nur „konstatieren“, oder ob sie ihn „diktieren“ soll, ist im Grunde lediglich der Ausfluß einer irrigen Anschauung und verliert jeden Sinn, sobald man die Dinge nimmt, wie sie sind.

Die irrige Anschauung, die ich hier im Auge habe, besteht in der weitverbreiteten Meinung, ein hoher Zins wirke abschwächend auf die Unternehmungslust der Wirtschaft, während ein niedriger Zins die Geschäfte fördere und ihren Umfang vergrößere. Infolgedessen, so wird argumentiert, brauche eine Notenbank, der die „berechtigten Ansprüche der Wirtschaft“ über den Kopf zu wachsen drohen, nur die Zinsschraube anzuziehen, also ihren Diskontsatz zu erhöhen, um die Unternehmungslust sinken und die Ansprüche an ihre Leihbereitschaft und ihren Notenvorrat zusammenschrumpfen zu lassen. Das ist das Grundsätzliche, in dem man sich im allgemeinen einig ist. Die Meinungsverschiedenheit setzt erst da ein, wo die praktische Ausführung beginnt. Der eine meint, der freie Markt zeige dem aufmerksamen Beobachter ganz genau, wann die Unternehmungslust über die Stränge schlage, da der Zins sich bei übermäßiger Kapitalnachfrage verteuere und die Verwendung von Kapital in zahlreichen Fällen unlohnend mache. Die Notenbank brauche daher nur aufzupassen und ihren Zins in Übereinstimmung mit dem Marktzinse zu erhöhen; dadurch verstärke sie die abschreckende Wirkung der Zinssteigerung und schütze sich zugleich selbst vor allzu starker Inanspruchnahme. Der andere meint dagegen, daß der freie Markt die Überspannung der Unternehmungslust immer erst zeige, wenn es zu spät sei; der Zins verteuere sich hier a posteriori, in einem weit vorgeschrittenen Stadium, und erzwinge die Liquidierung des Geschäftsübermaßes erst dann, wenn sie nicht mehr unschädlich, sondern gleichbedeutend mit einer Krisis sei. Deshalb müsse die Notenbank das Prävenire spielen. Sie dürfe dem Marktzins nicht folgen, sondern müsse ihn durch ihre eigene Zinspolitik beeinflussen und, wenn nötig, durch eine starke Diskonterhöhung versteifen, um so das Geschäft schon in einem Moment zu lähmen, wo es noch keinen über mäßigen Umfang angenommen hat.

Dieser ganze Meinungsstreit, lieber James, geht sozusagen um des Kaisers Bart, denn die Voraussetzung, in der beide Meinungsrichtungen übereinstimmen, ist ein Irrtum. Eine Zinserhöhung hat keineswegs die ihr angedichtete Wirkung, den Geschäftsumfang einschrumpfen zu lassen. Vielmehr ist es eine dem Praktiker ganz geläufige Tatsache, daß in Handel und Industrie niemals mehr verdient wird als in Zeiten des sogenannten „teuren Geldes“, und daß in solchen Zeiten der gesteigerten Verdienstmöglichkeit der Unternehmer einen hohen Zins leichter zahlen kann, als bei ruhigerer Geschäftslage einen niedrigen. Der hohe Zins ist ja gerade Las Kennzeichen dafür, daß die Kapitalverwendung in ungewöhnlichem Maße lohnend geworden ist, und daß es sich daher für den Geschäftsmann empfiehlt, jede Kreditmöglichkeil, also auch den Notenbankkredit, nach Kräften auszunutzen. Insofern aber die planmäßige Zinsverteuerung wirklich eine Wirkung ausübt, ist es eine höchst unerwünschte, unsoziale und wirtschaftlich bedenkliche: Sie erdrosselt in diesem Falle gerade die solide Unternehmung, die mit geringem Nutzen arbeitet, und läßt die unsolide, auf Konjunktur- oder Spielgewinn zugeschnittene, bei der die Spesenhöhe nebensächlich ist, unangetastet. Starke Diskonterhöhungen haben daher, gleichviel ob sie die Marktlage „konstatieren“ oder Diktieren“, weit weniger die Wirkung, die Geschäfte auf ein gesundes Maß zurückzuführen, als die Wirkung, die Spekulativität der Geschäfte zu erhöhen. 

Das alles gehört eigentlich mehr in eine Abhandlung über den Zins, als in eine solche über die Notenbank. Indes konnte ich Dir den kleinen Exkurs nicht ersparen, weil Du sonst wohl kaum erkennen würdest, wie eine wirklich wirksame Diskontpolitik beschaffen sein muß. Jetzt aber darf ich wohl hoffen, daß Du in dieser Hinsicht klar siehst, ohne daß ich noch viel Worte zu machen brauche. Wirksam ist eine Diskontpolitik der Notenbank normalerweise nur dann, wenn sie diese Ansprüche an den Kredit der Bank direkt, durch glatte Kreditverweigerung, einschränkt, und nicht dann, wenn sie diese Ansprüche durch Diskonterhöhungen indirekt zu begrenzen sucht, wodurch sie gerade das legitime Geschäft erdrosselt und dem illegitimen, spekulativen nur umso mehr Spielraum schafft. Eigentlich, das muß ich Dir immer wiederholen, ist ja das Prinzip, die Kreditkraft im Lande durch eine Ausdehnung des Geldumlaufs künstlich zu stärken, von vornherein verfehlt. Aber wo dieses Prinzip nun einmal adoptiert ist, muß sich die Notenbank eines anderen Kriteriums für den Umfang und die Auswahl ihrer Kredite bedienen, als des mechanischen Zinses. Die subjektiven Momente der Geschäftsart, des sozialen und kulturellen Nutzens der Unternehmungen müssen in diesem Falle über das Ja oder Nein der Kreditgewährung entscheiden. Zumal ja die programmatische Behauptung der Notenbanken, ihre Noten ständen jedem „berechtigten Kreditanspruch“ zur Verfügung, der an sie herantrete, eine Phrase ohne Inhalt ist: Meine Bank kann über den Diskontkredit der Notenbank in jeder Höhe verfügen, auch dann, wenn sie ihn zur Finanzierung der Börsenspekulation verwendet: ein braver Tischlermeister aber, der Geld zum Holzeinkauf braucht, erhält den Diskontkredit der Notenbank nicht oder bestenfalls nur durch Vermittlung einer Kreditorganisation, d.h. erheblich verteuert.

Nur in einem einzigen Falle kann die Diskontpolitik im herkömmlichen Sinne, d.h. die Regulierung der Kreditansprüche durch den Zins, gute Dienste tun: Nämlich dann, wenn das Kreditwesen in einem Lande so subtil organisiert ist und über so viele Reserven, vor allem Reserven im Ausland, verfügt, daß jedes halbe Prozent Mehr- oder Minderzins zu einem Zufluß von Leihkapital aus jenen Reserven bezw. zu einem Abfluß in die Reserven führt. Wo diese Voraussetzung besteht, da ist die Zinspolitik meist – nicht immer – wirksam, ohne den Umfang der Unternehmertätigkeit allzu sehr zu beeinflussen. Sie hebt und senkt dann das Niveau in den Kapitalreservebecken und veranlaßt die fein verästelte Organisation, die jene Becken bedient, ihr bei ihrer Kreditpolitik zu helfen. Diese Voraussetzung scheint mir heute aber nur in einem einzigen Lande erfüllt zu sein, nämlich in England. Hier hat daher auch die Zinspolitik der Zentralnotenbank meist den gewünschten Erfolg.

Gute Nacht.

Dein alter Papa. 

8. Brief

Die Dritteldeckung – Wirtschaftsgesetze, Staatsgesetz und Bankpolitik – Das „Giralgeld“

Berlin, am 4. Juli 1922.

Zwei Fragen der praktischen Notenbankpolitik, lieber James, sind es hauptsächlich, die andauernd und in allen Ländern die Bankleitungen ebenso wie die Banktheoretiker beschäftigen. 

Die eine Frage betrifft das Prinzip der Dritteldeckung an sich. Man fragt sich, woher es kommt, daß Landeswährungen so häufig deutliche Merkmale der Entwertung zeigen, obwohl die ausgegebenen Noten zu einem Drittel oder mehr durch Gold gedeckt sind und jederzeit in Gold umgetauscht werden können. Da diese Umtauschmöglichkeit von Noten in Gold jeder einzelnen Note ihren vollen Goldwert sichert, ist es eigentlich ein Unding, daß der aus Noten bestehende Teil der Landeswährung niedriger bewertet wird als das Gold. Trotzdem zeigt es sich in praxi immer wieder, daß der kursmäßige Wert einer solchen Währung, die nach herrschender Anschauung doch eine „Goldwährung“ ist, unter ihr Goldäquivalent sinkt, sobald eine absolut große Menge von Noten ausgegeben worden ist,- ungeachtet der Aufrechterhaltung des Dritteldeckungs-Prinzips und des freien Austausches von Noten in Gold und von Gold in Noten. Die Entwertung der Landeswährung ist in diesem Falle zwar niemals bedeutend. Aber sie ist doch am Wechselkurs deutlich erkennbar und steigt zu Zeiten immerhin aus 1/2% oder noch etwas darüber, was in einem Goldwährungslande schon eine recht empfindliche Wertminderung bedeutet. Bor allem aber scheint es eine naturwidrige Wertminderung zu bedeuten, denn wenn ein Löffel jederzeit gegen ein Lot Silber ausgetauscht werden kann, so kann er nach Adam Riese niemals weniger wert sein als ein Lot Silber.

Dieser eigentümliche Vorgang hat natürlich seine guten Gründe, und Du erkennst die Gründe sehr leicht, wenn Du Dir dreierlei vergegenwärtigst: Erstens, wie die Notenausgabe an sich, losgelöst von der Goldeinlösungspflicht, auf die Währung wirkt. Zweitens, wie die Goldeinlösung, so wie das Gesetz sie vorschreibt, diese Wirkung korrigiert. Und drittens, wie die Notenbankpraxis, also die Anwendung des Gesetzes, diese Korrektur nochmals korrigiert.

Also erstens die Wirkung der Notenausgabe an sich. Wir wissen, daß sie in einer gewissen Preisfälschung besieht, da die Noten dem Markt eine Kaufkraft zuführen, die er sonst nicht haben würde. (Es ist klar, daß die unternehmungslustigen Geschäftsleute manchen Einkauf unterlassen müssen, wenn keine Stelle da ist, die ihre Wechsel diskontiert und ihnen Notengeld aushändigt, das nur auf Grund dieses Diskontvorganges entstanden ist.) Die eintretende Preissteigerung ist identisch mit einer entsprechenden Geldentwertung und beweist die Tatsache, auf die ich Dich immer wieder aufmerksam machen muß, daß nämlich die Kaufkraft der ausgegebenen Noten gar keine „neue“ oder „zusätzliche“ Kaufkraft ist, sondern ein Teil der längst bestehenden, Verkehr-geborenen Kaufkraft, die in dem Maße dünner wird, wie man sie in die Länge zieht. Wenn man das Landesgeld als Gummiband behandelt, das man nach Belieben ausrecken darf, so reagiert es auf diesen Willkürakt eben wie ein Gummiband. Die natürliche Wirkung der Geldvermehrung durch die Banknoten-Ausgabe ist also eine Verminderung des Geldwertes.

Nun kommen wir aber zum Punkt zwei, nämlich zu der gesetzlichen Vorschrift, daß jede ausgegebene Note auf Verlangen in Gold eingelöst „werden muß. Dadurch wird die Landeswährung zu einer Goldwährung und jeder ihrer Bestandteile goldwertig. Die natürliche Wirkung der Geldvermehrung, den Geldwert zu verringern, wird also außer Kraft gesetzt. Kann das Staatsgesetz das? Vermag ein menschliches Gesetz ein Wirtschaftsgesetz aufzuheben? Offenbar nein. Es kann immer nur die Voraussetzungen beseitigen, unter denen das Wirtschaftsgesetz wirksam wird. Und wenn wir die Vorgänge, die sich an die Notenausgabe knüpfen, hübsch der Reche nach betrachten, so erkennen wir sehr bald, daß das Staatsgesetz der Noteneinlösung in Gold das Wirtschaftsgesetz der Geldentwertung dadurch nicht wirksam werden läßt, daß es den Ursprung der Geldentwertung, die Geldvermehrung, beseitigt. Die Vorgänge reihen sich folgendermaßen an einander. Erster Akt: Notenausgabe, Auftauchen vermeintlich neuer Kaufkraft am Markt, Preissteigerung. Zweiter Akt: Verschlechterung der Zahlungsbilanz durch Minderausfuhr und Mehreinfuhr von Waren (da die Preissteigerung der Inlandsware die Auslandsware entsprechend billiger erscheinen läßt), Verschlechterung der Wechselkurse bis zur Erreichung des „Exportgoldpunkts“, bei dem die Zahlung in Gold billiger wird als die Zahlung irr Devisen, endlich Goldausfuhr. Dritter Akt: Starke Präsentation von Noten bei der Bank zur Einlösung in Gold, das zur Ausfuhr gebraucht wird. Wenn dieser dritte Akt sich abspielt, hat das Staatsgesetz der Noteneinlösung das Wirtschaftsgesetz der Geldentwertung paralysiert, indem es die Geldvermehrung rückgängig gemacht hat. Denn die ausgegebenen Noten, die zur Geldentwertung geführt haben, sind ja zur Bank, zurückgeflossen, und das dagegen hergegebene Gold ist ins Ausland gewandert. Allerdings sind nicht alle ausgegebenen Noten zur Einlösung: in Gold präsentiert und damit aus dem Verkehr gezogen worden, sondern nur soviel Noten, wie mit Nutzen in Ausfuhrgold getauscht werden konnten. Da aber der Goldtausch nur solange lohnend ist, wie die Wechselkurse auf dem Exportgoldpunkt oder darüber stehen, jede Notenverminderung aber eine Verbesserung des Geldwertes zur Folge hat und daher die Wechselkurse unter den Goldpunkt herunterdrückt, so hört die Notenpräsentation bereits auf, bevor die ganze ausgegebene Notenmenge zur Bank zurückgeflossen ist. Ein Teil der willkürlich geschaffenen Noten, bleibt also im Umlauf. Und demgemäß bleibt auch eine gewisse Verschlechterung des Geldwertes zurück. Nur daß diese Verschlechterung! jetzt nicht mehr so groß ist wie im ersten Stadium, als noch alle ausgegebenen Noten den Verkehr belasteten, sondern entsprechend kleiner. Die Wechselkurse stehen zwar schlechter, als es dem Normalstande, der Goldparität, entspricht, aber immerhin nicht so schlecht, um eine Goldausfuhr lohnend zu machen. Das Staatsgesetz hat also nur einen Teil der Voraussetzung des Wirtschaftsgesetzes beseitigt, nämlich einen Teil der Geldvermehrung, und konnte auf diese Weise naturgemäß auch nur erreichen, daß ein ansprechender Teil der Wirkung des Wirtschaftsgesetzes, nämlich der Geldwertminderung, fortfiel.

And nun kommen wir zum Punkt drei, zur Notenbankpraxis, die in mancher Hinsicht vom paraphierten Gesetzeswillen abweicht und dadurch die Sache etwas kompliziert. Fast keine einzige Notenbank kommt der gesetzlichen Vorschrift, ihre Noten zur Münzparität in Gold zu tauschen, ehrlich nach. Die Deutsche Reichsbank zum Beispiel hat vor dem Kriege, als die Einlösungspflicht für sie bestand, sehr selten 1 Kilogramm gemünztes oder ungemünztes Gold gesetzlicher Feinheit für je 2790 Mark Noten hergegeben, wie es dem Gesetzeswillen entsprochen hätte, sondern sie hat den Umtausch der Noten nach Möglichkeit zu hintertreiben gesucht, indem sie die Abhebung von Gold «zu Ausfuhrzwecken als „unpatriotisch“ brandmarkte, den Bankiers und Goldarbitrageuren, die trotzdem Noten präsentierten, mit Krediterschwernis drohte und so tatsächlich oft erreichte, daß ihre Goldeinlösungspflicht auf dem Papier blieb. Zwang man sie aber zur Goldhergabe, so verabfolgte sie den Noteneinreichern nur selten die 1000 Gramm Gold gesetzlicher Feinheit, die jene für je 2790 Mark Noten zu beanspruchen hatten, sondern ein paar Gramm weniger, indem sie ihnen statt neuer, vollwertiger Goldmünzen abgegriffene Münzen gab,. die einen Teil ihres münzgesetzlichen Gewichts durch natürliche Abnutzung eingebüßt hatten. Ähnliche Praktiken waren bei fast allen Notenbanken gang und gäbe, und auch bei der Bank von England, die den Sinn der Goldwährung noch verhältnismäßig am meisten respektierte, ist es gelegentlich vorgekommen, daß man für die goldfordernden Noteneinreicher nur einen Schalter öffnete und ihnen das Gold langsam zuzählte. so daß an einem Tage immer nur ganz geringe Notenmengen eingelöst werden konnten.

Daher kommt es, mein Sohn, daß die Landeswährung sich auch in Goldwährungsländern häufig weit bedeutender entwertet hat, als es theoretisch, nach dem Münz- und Bankgesetz, möglich war. In Deutschland z.B., wo der Exportgoldpunkt ungefähr bei einem Stande des Pfund Sterling von 20,50 Mark erreicht war, hat der Londoner Scheckkurs wiederholt auf 20,60 und selbst darüber gestanden – eigentlich eine logische Unmöglichkeit, da bei einem Kurse von 20,50 eine Massenpräsentation von Noten bei der Bank hätte erfolgen, und bei etwa 20,55 der gesamte Goldbestand ihr hätte abgefordert werden müssen. Tatsächlich war eben die Goldwährung stark durchlöchert, d.h. es wurden künstlich mehr Noten im Umlauf gehalten, als der Verkehr freiwillig absorbieren wollte, und als bei genauer Befolgung des Bankgesetzes im Umlauf hätten bleiben können. Konnte schon das Bankgesetz nur einen Teil der Voraussetzungen beseitigen, unter denen das Wirtschaftsgesetz der Geldentwertung wirksam wurde, so hat die Bankpraxis dafür gesorgt, daß nicht einmal dieser Teil der Voraussetzungen beseitigt, die Notenausgabe vielmehr über dem bankgesetzlich möglichen Höchststände erhalten wurde, – mit der ganz natürlichen Folge, daß die Landeswährung sich entsprechend verschlechterte. Und so kommt es, daß wir in so vielen Ländern den scheinbaren Widersinn einer gesetzlich durch Goldeinlösung und Dritteldeckung gefestigten Goldwährung mit dennoch schwankendem und unter die Parität sinkendem Geldwert erlebt haben.

Dies ist das eine Problem, über das sich die Praktiker wie Theoretiker des Notenbankwesens andauernd den Kopf zerbrechen. Das andere Problem, von dem ich zu Eingang dieses Briefes sprach, betrifft die Depositen der Notenbanken, die man, da sie im bargeldlosen Zahlungsverkehr von Konto zu Konto überschrieben (giriert) zu werden pflegen, meist „Girogelder“ nennt. Und die Streitfrage geht dahin, ob diese Girogelder, als ein Teil des nationalen Zahlungsmittelbestandes, den Banknoten gleich zu erachten und gleichfalls prozentual mit Metall zu decken sind, oder nicht.

Wie jede Frage die Hälfte ihrer Antwort in sich selbst trägt, sobald sie richtig gestellt wird, so beantwortet auch diese Frage sich sehr leicht, wenn man sie präzis faßt. Das ist um so nötiger, als die Girogelder der Notenbanken zwei grundverschiedene Eigenschaften haben. Denn sie sind einmal Kapital, das jederzeit gekündigt werden kann, und sie sind zum zweiten Geld, das der Inhaber jederzeit in Noten verwandeln und alsdann zum Umtausch in Gold präsentieren kann.

Wenn man diese Scheidung vornimmt, erkennt man, daß man es mit einer Doppelfrage zu tun hat, die korrekt lauten muß: Wie müssen die Girogelder in ihrer Eigenschaft als Kapital, und wie müssen sie in ihrer Eigenschaft als Geld gedeckt sein? Von dieser Doppelfrage beantwortet sich der erste Teil ohne weiteres von selbst, und zwar dahin, daß die Girogelder als Kapital genau in derselben Weise gedeckt sein müssen, wie jedes andere täglich rückforderbare Depositum einer Bank. Das heißt, es muß ihnen ein bestimmter, durch Erfahrung festzustellender Prozentsatz baren Geldes als Reserve gegenüberstehen. Dieses bare Geld kann überall da, wo die Banknote ein gesetzliches Zahlungsmittel ist, aus Noten bestehen.

Nicht ganz so handgreiflich ist die Antwort auf den zweiten Teil der Frage. Die landläufige Auffassung geht hier, das dürfte Dir bekannt sein, dahin, daß die Girogelder zu einem hohen Prozentsatz in Gold gedeckt sein müßten, weil sie ja, genau wie die Banknoten, jederzeit zur Abforderung von Gold führen können. Auch die Notenbanken selbst neigen dieser Ansicht zu und beklagen es in der Mehrzahl als einen Fehler, daß die meisten Bankgesetze (nicht alle) die Girogelder nicht deckungspflichtig machen. Die Volkswirte stützen diese Ansicht mit dem Hinweis, daß die Giroguthaben bei den Notenbanken nichts anderes als ein besonders geartetes Geld („Giralgeld“) seien, das selbst kein gesetzliches Zahlungsmittel darstelle, sondern nur in ein solches umgetauscht werden könne. Deshalb müsse es durch dasjenige Geld gedeckt werden, das im Lande als definitives Zahlungsmittel gelte, in Goldwährungsländern also durch Gold.

Da stehen wir also, mein Junge, wieder einmal vor der prinzipiell so wichtigen Frage, was „Giralgeld“ ist. Ich habe schon seiner Zeit, als ich mit Dir über das Geld plauderte, allen Nachdruck auf die Feststellung gelegt, daß die Girogelder der Banken und somit auch der Notenbanken kein Geld sind, sondern nur der buchmäßige Ausdruck dafür, daß Geld die betreffende Bank passiert hat. Das Geld, das auf der Sollseite der Notenbank-Bilanz als Giroguthaben figuriert, ist damals, als es bei der Bank eingezahlt wurde, in die Bankkasse gewandert, hat irgend welche Verwendung gefunden, die aus der Aktivseite der Bankbilanz hervorgeht, und zirkuliert nunmehr wieder in der Wirtschaft. Wäre das Giroguthaben, das bei seiner -Einzahlung entstanden ist, ebenfalls Geld, so würde eine und dieselbe Geldsumme sich bei ihrem Eintritt in die Notenbank in zwei gleichhohe Summen gespalten, sich also verdoppelt haben. Das ist aber, da das Geld kein Amphibium ist, das sich durch Spaltung vermehrt, ein Ding der Unmöglichkeit. In Wirklichkeit ist das „Giralgeld“ weiter nichts als eine Spur, die das Geld auf seiner Wanderung hinterlassen hat, und somit ein Ausdruck seiner Zirkulationsgeschwindigkeit. Und wenn es so scheint, als ob es in den Büchern der Bank ein selbständiges Leben führt – da man ja durch seine Überschreibung von einem Konto auf das andere vollkommen wirksam zahlen kann –, so ist das Augentäuschung. Man zahlt in Wirklichkeit nicht mit den: Giroguthaben, sondern mit dem Gelde, das man f. Zt. bei der Bank deponiert hat, und das die Bank unbedingt wieder zur Stelle schaffen muß, wenn es dem neuen Eigentümer des Giroguthabens gefällt, den Betrag bar in Empfang zu nehmen. Braucht die Bank das Geld nicht zu beschaffen, weil der neue Eigentümer es ihr nicht abfordert, so ist das kein Beweis, daß das Giroguthaben Geld, sogenanntes „Giralgeld“, geworden ist, sondern lediglich ein Beweis, daß man der Bank das Bargeld, das sie f. Zt. empfangen und auf Girokonto gutgebracht hat, bis auf weiteres beläßt.

An diesem Tatbestand ändert sich auch dann nichts, wenn das Giroguthaben scheinbar nicht durch Barzahlung, sondern durch einen Kreditvorgang entstanden ist, nämlich dadurch, daß die Bank einer Person oder einer Körperschaft einen Betrag auf Girokonto gutgebracht hat. Auch in diesem Falle kann die Bank jederzeit gezwungen werden, den gutgeschriebenen Betrag bar auszuzahlen, und es zeigt sich dann, daß sie ihn nur deshalb gutschreiben konnte, weil sie aus irgend welchen Quellen über den entsprechenden Barbetrag verfügte. Die Besonderheit des Falles liegt nur darin, daß hier nicht der erste Gutschrifts-Empfänger, sondern ein beliebiger Dritter der Bank den Barbetrag überlassen hat. Wäre das nicht so, sondern hätte die Bank tatsächlich „Geld geschaffen“, indem sie einem Kreditnehmer – etwa dem Staate – ein Giroguthaben einräumte, so würde das so geschaffene Giralgeld für uneinlösbar erklärt werden müssen.

Nur uneinlösbare Giroguthaben sind Geld. Sind die Guthaben aber einlösbar, so daß sie jederzeit in bar zur Abhebung gelangen können und die Bank Noten dafür hergeben muß, so stellt es sich bei der Abhebung heraus, daß die Bank erst jetzt, im Moment der Notenausgabe, neues Geld schafft, es also nicht schon damals geschaffen haben kann, als das Giroguthaben zur Entstehung kam. Da es aber Girogelder, bei denen die Abhebung ausgeschlossen ist, nicht gibt, so gibt es auch kein „Giralgeld“, sondern nur „überschreibbare Barguthaben auf Girokonto“.

Die Antwort auf unsere Doppelfrage ist, wie Du siehst, sehr einfach: Girogelder brauchen nicht anders gedeckt zu sein als irgend welche anderen Bankguthaben. Es genügt, wenn ihnen eine der Abhebungsgefahr entsprechende Kassenreserve gegenübersteht, die genau so zusammengesetzt ist wie jede andere Kassenreserve. Eine besondere Golddeckung ist nicht erforderlich. Sind die umlaufenden Noten der Bank voll in Gold gedeckt, so sind die Girogelder, die nur ein sichtbar gemachtes Segment aus dem Bewegungskreise des Geldes darstellen, ohne weiteres ebenfalls goldgedeckt.

In Liebe

Dein alter Vater.

9. Brief

Zentralbank oder Vielbanken – Metamorphose der Banknote – Das „Einreservesystem“

Berlin, am 10. Juli 1922.

Wie würdest Du, lieber James, die Frage beantworten, ob ein Land sich zu dem Prinzip der Einheitsbank oder zu dem der Vielbanken bekennen soll? Ist es besser, daß eine einzige, zentrale, staatliche oder Staatvertretende Notenbank existiert, die alle Aufgaben, die dem Notenbankwesen obliegen, in sich vereinigt? Oder ist eine systematische Arbeitsteilung nach geographischen bezw. funktionellen Gesichtspunkten vorzuziehen? Oder ist es endlich geraten, das Notenbankwesen sich entwickeln zu lassen, wie es will, es als ein Gewerbe wie alle andern zu betrachten und das Prinzip der Notenfreiheit zu proklamieren?

Die Frage ist praktisch längst zu Gunsten der Zentralbank entschieden, und es erscheint uns heute kaum noch faßbar, daß es Zeiten gegeben hat, in denen man die Notenbanken nach Willkür schalten ließ) in denen man es als einen Eingriff in die natürliche Freiheit empfand, wenn einem Institut wie der Bank von England das Notemnonopol verliehen wurde, obwohl das Monopol nur für einen Radius von 65 englischen Meilen galt. Unwillkürlich faßt uns, die wir gesehen haben, wohin die falsche Notenpolitik eines einzigen Instituts ein Land bringen kann, ein Schrecken, wenn wir daran denken, unser Land könne einer Vielzahl von Notenbanken ausgeliefert werden, deren Emissionsrecht womöglich nicht einmal kontingentiert wäre. Wir empfinden es heute schon als bedenklich, daß in Deutschland und in Amerika – hier allerdings nur noch auf begrenzte Zeit – Privatnotenbanken als Überbleibsel aus einer früheren Periode existieren und ihre selbständige Politik treiben, und erblicken hierin eine Durchbrechung des Prinzips der einheitlichen Währung.

Diese Anschauung hat Ihre Wurzel in der modernen Auffassung vom Notenbankwesen. Wir erblicken in der Notenbank die rechte Hand des Staats, der durch sie seine währungs- und wirtschaftspolitischen Absichten verwirklicht, also ein öffentliches Organ von höchster politischer Bedeutung, und so können wir es konsequenterweise nicht billigen, wenn eine Vielzahl von Banken Politik auf eigene Faust treibt und dabei womöglich noch rein privatwirtschaftlichen anstatt nach volkwirtschaftlichen Grundsätzen verfährt. Aber wir dürfen nicht vergessen, daß die Notenbanken heute etwas ganz anderes sind, als sie in jenen Zeiten der Notenbankfreiheit waren, und auch ganz etwas anderes, als sie heute noch sein müßten, wenn sie ein wirklich gesundes ökonomisches Prinzip verkörperten. 

Ich habe Dir in einem früheren Briefe geschildert, wie die Banknote organisch aus dem Metalldeposit der Girobank hervorgegangen ist, als eine Quittung über die erfolgte Niederlegung eines Geldbetrages. Weshalb solllte eine Bank solche Quittungen nicht ausgeben dürfen, so viel sie will, d.h. so viel den deponierten Geldsummen entspricht? Ferner ist es von alters her üblich, daß eine angesehene Bank den Kredit, dessen sie sich erfreut, durch Akzeptierung von Wechseln ausnützt, in denen sie sich verpflichtet, einen bestimmten Betrag an dem und dem Tage oder auch bei Sicht zu zahlen. Weshalb sollte eine Bank solche Akzepte nicht in runden Beträgen und in Serien ausgeben dürfen? Und was sind Banknoten im Grunde anderes als solche Akzepte auf den Inhaber, in denen die Bank verspricht, dem Einreicher Zahlung in gesetzlichem Gelde zu leisten? Es ist durchaus nicht verwunderlich, daß man es vor zweihundert und noch vor hundert Jahren als das gute Recht jeder Bank ansich, derartige Banknoten auszugeben, ja daß man sich eine Bank, die keine Noten ausgab, überhaupt nicht vorstellen konnte. Wenn in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts von „Bankwesen“ und „Banken“ gesprochen wurde, so verstand man darunter das, was wir heute „Notenbankwesen“ und „Notenbanken“ nennen; einfach deshalb, weil es nur wenig Banken gab, die auf das Recht verzichtet hätten, Zahlungsversprechen in Notenform auszustellen. Und so wird es auch durchaus verständlich, warum man von einem Eingriff des Staats in die natürliche Freiheit sprach, als man den Banken das Recht der Notenausgabe streitig machen wollte.

Wiederum war aber auch der Staat vollkommen in seinem Recht, wenn er um die Mitte des vorigen Jahrhunderts in der Banknote ein Zahlungsversprechen eigener Art erblickte, dessen Ausgabe er nicht jedermann gestalten durfte, der in der Lage war, einen kaufmännischen Wechsel zu akzeptieren. Denn der Charakter der Banknote hatte sich im Laufe der Zeit gewaltig verändert. Ursprünglich war sie in der Tat eine besondere Art von Bankakzept gewesen, die sich nur äußerlich von einem auf die Bank gezogenen Scheck oder Sichtwechsel unterschied. Wer wollte, der nahm sie, wer nicht wollte, lehnte sie ab. Wenn überhaupt von einem „Umlauf“ dieser Noten gesprochen werden konnte, so fand er nur im kaufmännischen Verkehr statt, war auch nur auf den Bezirk ‘beschränkt, in dem die Bank ihren Sitz hatte. Außerhalb des Bezirkes, in dem man die Bank genau kannte, dachte niemand daran, eine solche Note in Zahlung zu nehmen. Mit einem Wort: Die Note war mehr Kreditinstrument als Zahlungsmittel. Ihr Umlauf, soweit ein solcher stattfand, war daher ein wirtschaftlich ziemlich neutraler Vorgang, etwa wie es heule das Zirkulieren eines Schecks ist, den jeder Inhaber zur Bank geben und einkassieren kann. Mit dem Moment, wo dieses Kreditinstrument seinen Charakter änderte und zu einem ausgesprochenen Zahlungsmittel wurde, weil immer weitere Kreise des Verkehrs sich an das bequeme und leicht versendbare Papier gewöhnten, mußte notwendigerweise der Staat seine Stellung gegenüber der Banknote ändern. Denn sie war „Geld“ geworden und fiel als solches unter die staatliche Münzhoheit, auch wenn sie nur kraft Gewohnheit und nicht kraft eines Annahmezwanges zirkulierte.

Der Staat wurde hier zum Anwalt des Verkehrs. Du weißt, mein Junge, daß der Verkehr nur ein bestimmtes Quantum Geld aufnehmen kann, daß er selbst über dieses Quantum entscheidet und ein Plus, das man ihm aufdrängt, abzustoßen sucht. Die Notenausgabe der Banken und die Gewohnheit der Bevölkerung, die Noten dem Gelde gleichzusetzen, hatten denn auch die Folge, daß die Wirtschaft mit Geld übersättigt wurde und einen Teil davon an das Ausland abgab. Und zwar gab sie nicht etwa die Banknoten ab, die ja nur bezirksweise oder bestenfalls provinzweise Geltung hakten, sondern das Metallgeld. Der alte Greshamsche Satz, daß immer das schlechtere Geld das bessere zum Lande hinaustreibt, Kam also hier zur vollen Geltung. Und das durfte der Staat nicht zulassen. Er konnte nicht dulden, daß im Falle einer stark passiven Zahlungsbilanz das Land ohne eine Metallreserve dastand, die groß genug war, um die Bilanz – durch Abfließen in das Ausland und automatische Verringerung des inländischen Geldumlaufs – wieder ins Gleichgewicht zu bringen.

Bedauerlich ist nur, daß der Staat die Banknotenfreiheit nicht etwa deshalb beseitigt hat, weil sie ein störendes Element in das Geldwesen hineintrug, als vielmehr deshalb, weil er die Banknote seinen eigenen Zwecken dienstbar machen wollte. Sie schien ihm ein brauchbares Instrument für seine Wirtschaftspolitik zu sein, deren Bedürfnissen das Metallgeld nicht genügte, angeblich, weil es nicht „elastisch“ genug war, in Wirklichkeit, weil die Wirtschaft andere Ansichten über jene Bedürfnisse hatte als der Staat und die erforderlichen Gelder nicht hergeben wollte. So ist denn die Banknote mit der Zeit geworden, was sie heute ist: Ein Mittel zur Befriedigung wirklicher oder vermeintlicher Bedürfnisse, für die inan die natürlichen Deckungsmittel der Anleihe oder Steuer nicht anwenden will, ein Mittel vor allem, mit dem der Staat in Krisen- und Kriegszeiten jeden noch so hohen Betrag deckt, indem er der Bevölkerung Teile ihrer Kaufkraft entzieht, ohne sie zu fragen.

Für solche Zwecke ist naturgemäß das Prinzip der Einheitsbank dem der Vielbanken überlegen. Die Bank bildet hier einen Hebel in der Hand des Staats und ist im Grunde selbst nur ein staatliches Organ, auch wenn sie nach privatkapitalistischen Grundsätzen organisiert ist. Betrachtet man aber die Dinge nicht unter dem Gesichtspunkt der politischen Opportunität, sondern unter dem des wirtschaftlichen Nutzens, so erscheint es doch sehr fraglich, was besser, d.h. für die Verkehrswirtschaft heilsamer ist: eine Zentralnotenbank, die von jedem sic volo sic jubeo einer übergeordneten Instanz grenzenlos, bis zum völligen Ruin der Landeswährung, mißbraucht werden kann; oder ein Vielbanksystem alten Stils, das auf der Grundlage der Bankfreiheit und des individuellen Vertrauens zur einzelnen Bank beruht, und bei dem jeder Versuch eines Mißbrauchs sehr bald an die Grenze stößt, wo der Verkehr es ablehnt, weitere Banknotenmengen anzunehmen.

Anders stellen sich die Dinge dar, wenn man das „Elastizitätsprinzip“, dem die Notenbanken heute zum Schaden der Währung dienen müssen, bei Seite läßt und nur an die legitimen Aufgaben der Banken denkt, also an die Zahlungsvermittlung, Nutzbarmachung vorhandener Geldbestände usw. Hier ist die Zentralnotenbank einem zersplitterten Notenbankwesen unbedingt überlegen. Einrichtungen, die der Verkehrserleichterung dienen und keine Mißbrauchs-Möglichkeiten bieten, .wie das Giro und das Clearing, haben eine Zentralstelle, die als „Bank der Banken“ fungiert, geradezu zur Voraussetzung; und auch das Bestehen einer nationalen Kassenreserve, in -welche die jeweils verfügbaren Barbestände der Banken fliehen, um einen Notfonds für die Zeit einer etwaigen Kreditkrisis zu bilden, «ist von dem Vorhandensein einer großen Zentralbank abhängig. Allerdings brauchte diese Zentralbank nicht gerade eine Notenbank zu sein. Die Einrichtungen des Giro, des Clearing und der Barreserve haben mit der Banknote nichts zu tun. Da aber die Notenbanken nun einmal bestehen und voraussichtlich in den meisten Ländern auch dann noch bestehen werden, wenn man, gewitzigt durch die Erfahrungen der letzten Jahre, ihre Ingerenz auf die Landeswährung vermindern wird, so tut man gut, sie in den Dienst jener legitimen Zentralbank-Geschäfte zu stellen. Sie können sehr nützlich wirken, wenn sie die Verkehr-fördernden Einrichtungen des Zahlungsausgleichs und der Zahlungsvermittlung mit der Eigenschaft einer Barreserve und Kreditzentrale verbinden, wobei sie jedoch auf zweierlei zu achten haben:

Erstens grundsätzlich: Daß sie die Kreditgewährung, die sie zweckmäßig auf den Kreis der Banken beschränken werden, nur im Rahmen der vorhandenen, ihnen von den Handelsbanken namens der Gesamtwirtschaft überlassenen Reservegelder ausüben; weil nämlich diese Gelder, nicht aber die im Wechselangebot zum Ausdruck kommenden Kreditwünsche der Industrie, den Maßstab für den wirklich legitimen Bedarf der Wirtschaft darstellen und zugleich die Grenze zeigen, bis zu der das Kreditprinzip getrieben werden darf, ohne schädliche Rückwirkungen auf das Geldwesen auszuüben.

Zweitens geschäftspolitisch: Daß sie sich jederzeit bewußt bleiben, wie viel von ihrer Vorsicht und Dispositionsfähigkeit abhängt, weil sie die Hüter der letzten Reserve im Lande sind, einer Reserve, auf deren Leistungsfähigkeit es im Falle einer Wirtschaftskrisis überall da ankommt, wo Handel und Industrie gewohnheitsmäßig mit kurzfristigem Kredit arbeiten und die Zeiten des epidemischen Mißtrauens mit ihrem Gefolge von Kreditkündigung und Kapitalmangel fürchten müssen. Je besser die Zentralbanken aus solche Krisen vorbereitet sind, und je besser sie ihnen begegnen können, ohne zu dem letzten, immerhin bedenklichen Aushilfsmittel der „emergency notes“ greifen zu müssen, um so mehr entkleiden sie das moderne „Einreserve-System“, dessen Spitze sie darstellen, der ihm innewohnenden Gefahren. Sie werden zu diesem Zwecke gut tun, dafür zu sorgen, daß sich außer ihrer letzten Reserve noch eine Anzahl leistungsfähiger Zwischenreserven im Lande befinden, die den Stoß einer Kreditkrisis auffangen und nur in abgeschwächter Form an die Zentralreserve gelangen lassen, also als Puffer zwischen Zentralbank und Wirtschaft wirken.

Du siehst, mein lieber James, daß es bei den Zentralbanken, die wohl bis auf weiteres allenthalben Notenbanken bleiben werden, nicht nur darauf ankommt, wie ihr Geschäftskreis beschaffen ist, sondern auch darauf, in welchem Sinne und mit welchen Endzielen sie diesen Geschäftskreis in der praktischen Tagespolitik ausfüllen; und vor allem darauf, welche Stellung sie innerhalb (oder oberhalb) der Kreditorganisation einnehmen, und wie sie diese Kreditorganisation ihrerseits beeinflussen. Mir werden daher die Notenbanken wieder auf unserem Wege finden, wenn wir uns eines Tages mit der Spezialfrage des sogenannten Geldmarkts und des Bankwesens beschäftigen werden, was in nicht zu ferner Zeit geschehen soll, falls Gott mir das Leben schenkt.

Ich besiegle den letzten Brief dieser Serie mit einem väterlichen Kuß und bleibe in alter Liebe

Dein Papa.

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